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Corona: Deutschland im Lockdown – welche Regeln gelten jetzt?

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Corona: Deutschland im Lockdown – welche Regeln gelten jetzt?

D. D.Deutschland befindet sich heute in einer schwierigen Situation. Angesichts der sich verschlechternden Koronasituation haben Bund und Länder gemeinsame Maßnahmen vereinbart, um das öffentliche Leben bis mindestens zum 10. Januar zu beenden. Welche Regeln gelten jetzt national und was sind die Ausnahmen in den einzelnen Bundesländern? Ein Überblick.

Einzelhandel und Catering

Das Verkauf wird weitgehend bis zum 10. Januar geschlossen sein. Ausnahmen sind Lebensmitteleinzelhändler, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Sammel- und Lieferservices, Getränkegeschäfte, Reformhäuser, Apotheken, medizinische Versorgungsgeschäfte, Drogerien, Optiker, Hörgerätefachleute, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Postämter, chemische Reinigungen, Waschsalons , Zeitungshändler, Tier- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumstände und Großhändler.

Gegen sollte Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraktiken, Tattoo-Studios und ähnliche Einrichtungen Geschlossen werden.

Verbrauch von alkoholische Getränke im öffentlichen Raum ist verboten, Verstöße werden bestraft. Restaurants und Cafés bleiben geschlossen – das Mitbringen von Speisen und Getränken ist gestattet, der Verzehr vor Ort ist jedoch verboten, um zu verhindern, dass sich Personen vor Annehmlichkeiten versammeln.

Kindergärten, Schulen, Arbeit

Auch für die Schulen und Kindergärten Kontakte müssen „erheblich eingeschränkt“ sein. Die Schulen sind in der Regel geschlossen, Notfallversorgung und Fernunterricht werden angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Wie dies tatsächlich durchgeführt wird, hängt von den Vorschriften der Bundesländer und Gemeinden ab. Darüber hinaus müssen zusätzliche Optionen geschaffen werden, damit die Eltern bezahlten Urlaub nehmen können.

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Arbeitgeber werden aufgefordert, Unternehmensferien anzuzeigen oder das Home Office zuzulassen, damit die Menschen im ganzen Land in der Regel zu Hause bleiben können.

Private Zusammenkünfte, Weihnachten, Silvester

Private Treffen Auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt, werden Kinder bis 14 Jahre nicht gezählt. Diese Grenze wird vom 24. bis 26. Dezember erhöht. Sie dürfen dann vier weitere Personen außerhalb Ihres eigenen Haushalts von nahen Verwandten, dh „in einer geraden Linie“, und Lebenspartnern treffen.

Der Verkauf von „allgemein“ sollte verboten werden Pyrotechnik für Silvester. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern wird nicht empfohlen, ist jedoch nur an „öffentlichen Orten“ verboten, die von den Kommunen festgelegt werden. Bei der Silvester und Neujahr Darüber hinaus gibt es ein nationales Verbot des Sammelns und Sammelns. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem „De-facto-Verbot von Feuerwerkskörpern“.

Gottesdienste

Gottesdienste In Kirchen können Synagogen, Moscheen und Versammlungen anderer Religionsgemeinschaften „unter strengen Bedingungen“ bleiben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden und eine Maske ist erforderlich. Für Besprechungen, bei denen eine größere Anzahl von Besuchern erwartet wird, müssen Sie sich im Voraus anmelden.

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Zeit für Kinderbetreuung

Alten- und Pflegeheime

Es sollte sein „Besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. Die Bundesregierung sollte medizinische Schutzmasken bereitstellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alters- und Pflegeeinrichtungen sollte mehrmals pro Woche getestet werden. Entsprechende Tests sollten nach Möglichkeit auch mit mobilen Gesundheitsdiensten durchgeführt werden. In Regionen mit einer hohen Fallrate sollten Heimbesucher aktuelle negative Koronatests einreichen.

Hotspots

Zusätzliche Einschränkungen sollten in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche gelten, dh derzeit in den meisten Teilen Deutschlands, und zusätzliche Einschränkungen sollten ab einer Inzidenz von nicht mehr als 200 gelten. Einschränkungen beenden überprüft werden.

Reisen

Es wird gefordert, bis zum 10. Januar auf alle nicht wesentlichen Reisen zu verzichten, diese sind jedoch nicht verboten. Die Quarantäneverpflichtungen bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden erneut bestätigt.

Wirtschaft und Business

Von der Sperrung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler müssen weiterhin finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung erhalten. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, das Zuschüsse für Fixkosten gewährt, muss verbessert werden. Eine höhere monatliche Zulage von bis zu einer halben Million Euro ist geplant. Der Wertverlust von Waren und anderen Vermögenswerten muss mit der Möglichkeit einer unbürokratischen und schnelleren Teilabschreibung ausgeglichen werden.

Ausnahmen der Bundesländer

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gelten seit Samstag bundesweit den ganzen Tag Ausreisebeschränkungen. Zwischen 20.00 und 05.00 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur aus sehr wenigen triftigen Gründen gestattet – zum Beispiel um einen Beruf auszuüben, medizinische Dienste in Anspruch zu nehmen oder Kranke oder Sterbende zu begleiten. Während der Weihnachtsferien gelten keine nächtlichen Ausstiegsbeschränkungen.

Bayern:: In Bayern gelten den ganzen Tag über Ausreiseverbote. Zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur aus sehr wenigen triftigen Gründen gestattet – zum Beispiel bei medizinischen Notfällen, Behandlungen, die nicht verschoben werden können, auf dem Weg zur Arbeit oder um Menschen zu unterstützen brauchen. Wer ohne guten Grund unterwegs ist, kann mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt werden. Die Ausgangssperre gilt auch in den Weihnachtsferien. Der Konsum von Alkohol an öffentlichen Orten ist weiterhin verboten.

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Berlin:: Es gibt auch Ausreisebeschränkungen in Berlin. Menschen dürfen das Haus nur verlassen, wenn sie einen triftigen Grund haben, wie Einkaufen, Arztbesuch, Arbeiten oder Sport. Anders als in anderen Bundesländern sind die Buchhändler in Berlin geöffnet. Die Obergrenze für private Treffen in den Weihnachtsferien wird nicht gelockert. Die Berliner Schulen bieten keinen Präsenzunterricht mehr an, sondern lernen von zu Hause aus in der Schule. Die dringende Versorgung in der Grundversorgung – also für jüngere Schüler – wird in der außerschulischen Versorgung angeboten. Die Kindertagesstätten sind in der Regel nicht geschlossen. Auch hier gibt es eine „dringende Betreuung“ für Eltern, die zu Hause nicht einfach auf ihre Kinder aufpassen können.

Brandenburg:: Ausstiegsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr. An Heiligabend und Silvester sollten die Einschränkungen erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten.

Bremen:: Die Schulen bleiben geöffnet, aber die Anwesenheitspflicht wird bis zum 23. Dezember aufgehoben. Schulkinder können bis zu den Weihnachtsferien zu Hause lernen. Kindertagesstätten bleiben geöffnet; Die Eltern werden gebeten, sich so weit wie möglich zu Hause um ihre Kinder zu kümmern. Der Verkauf von alkoholischen Getränken wie Glühwein ist seit diesem Montag vorläufig verboten.

Hamburg:: Die Schulen bleiben bis zu den Weihnachtsferien geöffnet, aber die Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Die Teilnahme an Prüfungssituationen ist weiterhin obligatorisch. Die Kinderbetreuung bleibt unberührt – hier ändert sich nichts.

Hessen:: In Hessen gibt es seit Freitag zwischen 21.00 und 17.00 Uhr nächtliche Ausreisebeschränkungen in Stadtteilen oder Bezirken mit einer Inzidenz von mehr als 200 an drei aufeinander folgenden Tagen. Während dieser Zeit dürfen Sie Ihr Zuhause nur aus schwerwiegenden Gründen wie beruflichen oder medizinischen Gründen verlassen. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den öffentlichen Ordnungsämtern überwacht, möglicherweise unterstützt von der Staatspolizei. Es gibt auch ein Alkoholverbot in öffentlichen Bereichen den ganzen Tag.

Mecklenburg-Vorpommern:: Schüler bis einschließlich der sechsten Klasse können in der Regel weiterhin die Schule besuchen. Die Schulpflicht wurde aufgehoben. Schüler und Lehrer müssen im Unterricht Mund- und Nasenschutz tragen. Alle Schüler werden gebeten, so viel wie möglich zu Hause zu lernen. In vielen Teilen des Staates müssen Schüler der siebten Klasse montags von zu Hause aus im Internet lernen.

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Niedersachsen:: Kinder im schulpflichtigen Alter können zu Hause lernen. Die Anwesenheitspflicht wird hiermit aufgehoben. Die Schulferien wurden auf drei Wochen verlängert.

Nordrhein-Westfalen: Die Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen wurde seit Montag aufgehoben. Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten sind jedoch nicht vollständig geschlossen. Schüler in den unteren Schuljahren müssen zu Hause Unterricht nehmen, Schüler der achten Gruppe erhalten Unterricht aus der Ferne, also zu Hause auf einem Laptop und mit Arbeitsblättern. Die Schulferien verlängern sich um zwei Tage. Die Hotels in NRW dürfen jetzt keine Übernachtungen für Familienbesuche zu Weihnachten anbieten. Die Gemeinden selbst können Ausreisebeschränkungen für Hotspot-Gebiete festlegen.

Rheinland-Pfalz: Premierminister Malu Dreyer (SPD) kündigte an, dass die Schulen bis zum Beginn der Ferien am Freitag geöffnet bleiben würden – insbesondere für Kinder ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu Hause. Nach den Ferien sollte das Fernstudium auf ganzer Linie stattfinden. Kindertagesstätten müssen während der regelmäßigen Nutzung geöffnet bleiben.

Saarland: Kindertagesstätten und Schulen werden im Saarland nur in begrenztem Umfang geöffnet. Schulkinder bis einschließlich der sechsten Klasse und Kinderbetreuungskinder, deren Eltern arbeiten, sollten dringend betreut werden. Es kann auch separate Bestimmungen für Abschlussklassen geben.

Sachsen: Seit Montag ganztägig Ausreiseverbote in Sachsen. Das Verlassen des Hauses ist nur aus triftigen Gründen möglich – zum Arbeiten, Einkaufen, zum Arztbesuch oder zum Sport im Freien in einem Umkreis von 15 Kilometern. Sie gelten nicht für Heiligabend und Silvester. Ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf aufeinander folgenden Tagen gilt in der betroffenen Nachbarschaft oder im betroffenen Bezirk eine erweiterte Ausreisebeschränkung zwischen 22.00 und 18.00 Uhr. Lieferverkehr oder Gesundheitswesen. Es ist verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu servieren und zu konsumieren.

Sachsen-Anhalt: Zu Weihnachten sollten die Kontaktbeschränkungen im Gegensatz zu Bund und Ländern nicht gelockert werden: Nur noch maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich versammeln.

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Schleswig-Holstein: Für Schüler der achten Klasse gibt es keinen persönlichen Unterricht mehr. In den Klassen 1 bis 7 werden die Eltern gebeten, zu prüfen, ob ihre Kinder zu Hause bleiben können. Der Zugang zu Kindertagesstätten ist mittwochs verboten, und Kinder mit mindestens einem Elternteil, der in der lebenswichtigen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend ist, werden dringend betreut. Hotelaufenthalte sollten nur aus beruflichen Gründen oder zur Beerdigung möglich sein. Der Konsum von Alkohol an öffentlichen Orten ist verboten.

Thüringen: Gemäß der Verordnung gibt es im Freistaat eine Ausgangssperre zwischen 22.00 und 17.00 Uhr. Vor den Weihnachtsferien sieht die Verordnung eine Lockerung der Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen vor. Selbst an Silvester sollte die Ausgangssperre nicht zwischen 22 Uhr und 3 Uhr morgens gelten.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels wurde festgestellt, dass es in Schleswig-Holstein keine Einschränkungen für Kindertagesstätten gibt. Es ist wahr, dass es ein Einreiseverbot gibt. Entschuldigung für den Fehler.

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