Die Organisation, die die deutschen Süßwarenhersteller vertritt, begrüßt die Zustimmung der Regierung zu einem praktischen Ansatz für ein Lieferkettengesetz, bekräftigt jedoch ihre Forderung nach einer einheitlichen europäischen Initiative.
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) sagte, dass deutsche Unternehmen mit 72% Kakao und mehr als 90% Palmöl, die nach Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert sind, bereits eine weltweit führende Rolle spielen.
Zertifizierungsstandards
Sie begrüßt die Zustimmung der Bundesregierung zu einem praktischen Ansatz für ein Lieferkettengesetz unter Verwendung der von Fairtrade und der Rainforest Alliance festgelegten Zertifizierungsstandards mit ihren strengen Anforderungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Kinderarbeit.
Aus Sicht des BDSI ist jedoch anstelle nationaler Vorschriften ein einheitlicher europäischer Ansatz erforderlich, um für alle Unternehmen in der EU die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der BDSI ist gegen ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Nur wenn sie mit einer Stimme spricht, kann die Europäische Union den notwendigen politischen Druck auf die wachsenden Länder aufbauen„, Sagte Dr. Carsten Bernoth, General Manager von BDSI.
Es ist ein Fehler zu glauben, dass Unternehmen diese Herausforderungen nur lösen können, wenn die Politik bisher gescheitert ist. „
EU-Kommission
Anstelle eines deutschen Gesetzes – und einer weiteren neuen nationalen Verordnung – befürwortete der BDSI, dass die Bundesregierung den europäischen Prozess vorantreiben und einen Konsens herstellen sollte, damit die Europäische Kommission wie geplant bis Mitte 2021 einen Legislativvorschlag vorlegen kann.
Das deutsche Recht richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ab 2023 und 2024 mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern.
Während Deutschland die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz definiert, zielt das britische Recht nur auf die Sklaverei ab. Der niederländische Gesetzgeber hat sich bisher nur auf Kinderarbeit konzentriert. In Frankreich sind beispielsweise nur Unternehmen mit mehr als 10.000 Beschäftigten weltweit betroffen – und in anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es überhaupt keine Vorschriften.