Köln –
Obwohl aufgrund der Koronapandemie nach wie vor strenge Reisebeschränkungen gelten, insbesondere für Hotels und Ferienwohnungen, ist das Reisen mit dem Mobilheim der Trend. Aber jetzt macht ein aktueller Rückruf mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Nummer 010493 den Wohnmobilbesitzern Sorgen.
- Wohnmobilbesitzer sind in Schwierigkeiten
- Rufen Sie unter der Nummer 010493 des Bundesamtes für Kraftverkehr zurück
- Iveco-Motoren werden auch in anderen Mobilheimen installiert
Rückruf von Wohnmobilen: Abgasmanipulation bei Dieselmotoren
Dabei werden Abgase von Dieselmotoren manipuliert, die in einer großen Anzahl von Wohnmobilen eingebaut sind.
Besitzern von Mobilheimen mit diesen und ähnlichen Motoren droht auf Anordnung der KBA ein obligatorischer Rückruf mit der Gefahr der Stilllegung des teuren Mobilheims.
Der Hintergrund für den Rückruf ist laut CBA eine unzureichende Software, die die Emissionskontrolle verschlechtert. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen eine erhöhte Menge an schädlichen Stickoxiden aus. Es besteht ein sehr hoher Verdacht, dass ein illegales Herunterfahrgerät während des Software-Updates entfernt werden muss.
Rückruf von Wohnmobilen: Modelle mit Iveco Daily- und Fiat Ducato-Motoren
Besitzer von Fahrzeugen, die auf dem Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“ -Motor und dem Motorcode F1C basieren, müssen jetzt in einer Werkstatt anwesend sein. Dies sind Transporter von 2016 bis 2019. Bestimmte Fiat Ducato-Motoren sind ebenfalls betroffen.
Es gibt jedoch viele Anzeichen dafür, dass viele Reisemobile mit einem Iveco-Dieselmotor bald mit der Bitte um ein Software-Update zurückgerufen werden.
Motorräder werden auch in den folgenden Reisemobilmarken verwendet
Problem: Entsprechende Motoren werden laut Iveco auch in den folgenden beliebten Reisemobilmarken eingesetzt.
- Bimobil
- Bocklet
- Concorde
- Dethleffs
- Zu einer Zeit
- Morelo
- Niesmann + Bischoff
- Pilot
- Phönix
- Wölcke
„Dies bedeutet, dass einige Mobilheime im Verdacht stehen, die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht einzuhalten“, erklärt Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij, spezialisiert auf Verbraucherrechte im Abgasskandal.
Wie beim VW-Dieselskandal werden in Kürze umfangreiche Rückrufe erwartet.
Erstes Gerichtsurteil im Emissionsskandal für Wohnmobile
Viele der betroffenen Wohnmobilbesitzer setzen ihre Rechte bereits vor Gericht durch. Am 1. März 2021 wurde im Emissionsskandal für Wohnmobile ein erstes Urteil gefällt. Der Hersteller muss einem Wohnmobilbesitzer daher mehr als 50.000 Euro Schadenersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).
Das Verfahren betraf ein Roller Team-Reisemobil mit einem Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und Euro 6-Abgasnorm. Der Hersteller muss den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsgebühr an den Käufer zurückzahlen. (mt)