D. D.Die Frist verlängert sich. Ab Mittwoch können einige vermögende Kunden der Stadtsparkasse Düsseldorf kein Geld mehr von ihren Konten abheben. Die Konten wurden eingefroren, sie sind jetzt „für Debit- und Kreditverkäufe gesperrt“, wie ein Sprecher der Sparkasse es ausdrückte. Der nächste Schritt besteht darin, das Geld dieser Sparkassenkunden in Höhe von mehreren Millionen Euro an das Gericht in Düsseldorf zu überweisen.
Ein ungewöhnlicher Schritt: Dies betrifft Sparkassenkunden, die bei Eingabe einer Depotgebühr auch eine Kreditgebühr erhalten oder Negative Sätze angerufen, nicht teilgenommen. Hintergrund: Bei vielen Kreditinstituten verhandeln Bankberater derzeit mit Kunden über dieses Thema. Schließlich können Banken relativ leicht negative Zinssätze für Neukunden einführen – bestehende Kunden müssen sich dagegen einigen. Deshalb schrieb die Stadtsparkasse Düsseldorf an 1.825 Kunden, die mehr als 250.000 Euro auf ihrem Tages- oder Girokonto hatten, insgesamt 672 Millionen Euro. Sie müssen ihr Geld umverteilen oder eine Vereinbarung mit einem negativen Zinssatz unterzeichnen.
Die meisten von ihnen haben das irgendwann getan. Es gab aber auch solche, die sich einfach nicht kontaktierten. Die Sparkasse hatte am 31. März das Konto der verbleibenden 20 Kunden aufgelöst. Jetzt haben die Kunden zwei Wochen Zeit, um ein anderes Bankkonto zu benennen, auf das der Restbetrag überwiesen werden soll. Danach möchte die Sparkasse beim Gericht in Düsseldorf einen Antrag auf Hinterlegung wegen „Nichtannahme“ stellen. Anschließend wird das Geld der Sparkasse-Kunden auf ein Konto des Amtsgerichts überwiesen Deutsche Bundesbank übertragen, wie Sparkasses Sprecher sagte.
Ein sehr entschlossener Ansatz – bisher ist kein anderes Institut in Deutschland dafür bekannt, hieß es am Dienstag in Sparkassenkreisen. „Das Problem tritt grundsätzlich bei allen auf“, sagt Hans-Peter Burghof, Professor für Bankwesen in Stuttgart. Andere Banken und Sparkassen sollten ebenfalls die Frage beantworten: Was tun sie, wenn sie in Absprache mit Kunden, die anderer Meinung sind, negative Zinssätze einführen möchten? Ohne eine Lösung kann es schnell unfair werden, sagt der Ökonom: „Kunden, die sich auf eine Sorgerechtsgebühr geeinigt haben, fühlen sich möglicherweise betrogen, wenn andere ohne Sorgerechtsgebühr davonkommen.“
Zuletzt zum Beispiel die Commerzbank mit Kunden über die Einführung einer Sorgerechtsgebühr verhandelt. In einigen Fällen werden von bestehenden Kunden noch höhere Zinssätze als von Neukunden verlangt, 0,7 statt 0,5 Prozent für Beträge über 100.000 Euro.
Wie kommst du an dein Geld?
Was passiert, wenn Kunden dies hartnäckig ablehnen? Die Commerzbank hat bisher etwas im Nebel gelassen. insbesondere, ob sie die Rechnungen bei Bedarf wie die Düsseldorfer storniert. Gleiches gilt für die Sparda-Bank West: Sie wollen jetzt auch eine Depotgebühr von bestehenden Kunden, sogar ab 25.000 Euro auf dem Girokonto und ab 50.000 Euro auf dem Übernachtungskonto. Sie will Entlassungen vermeiden, schließt sie aber nicht aus.
In jedem Fall sollte die Idee, dass ihr eigenes Geld vor Gericht landet, viele Kunden abschrecken. Tobias Tröger, Rechtsprofessor aus Frankfurt, findet den Ansatz der Düsseldorfer jedenfalls „sehr brutal, aber letztendlich konsequent“. Wenn die Kundenbeziehung „verloren“ geht, muss die Bank versuchen, die Einlagen so schnell wie möglich loszuwerden. Das Verfahren entspricht auch den gesetzlichen Anforderungen. Wenn die Bank beschließt, die Kundenbeziehung durch Kündigung zu beenden, ist sie verpflichtet, die Anzahlung des Kunden zurückzuzahlen. Der Kunde muss wiederum die Rückzahlung akzeptieren, indem er der Bank beispielsweise ein Konto bei einem anderen Institut gibt, auf das das Guthaben übertragen werden kann. Wenn der Kunde nicht auf das Angebot der Bank reagiert, ist er mit der Annahme in Verzug. Dies gibt der Bank wiederum die Möglichkeit, den Kredit beim örtlichen Gericht für den ehemaligen Kunden zu hinterlegen, was auch auf rein praktische Weise durch Überweisung auf das Gerichtskonto erfolgen könnte.
„Erkennbar ungeschickt“
Der Erhalt des Geldes ist für den Kunden etwas ärgerlich, sagt Tröger, da der eingezahlte Betrag gemäß den Einzahlungsregeln des Amtsgerichts verlangt werden muss. Vor allem muss der Nachweis der Einwilligung zum Erhalt erbracht werden, was in den jeweiligen Konstellationen hauptsächlich durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Institut und dem ehemaligen Mandanten erfolgen könnte, dass der Betrag dem Mandanten erstattet werden könnte, sagte der Anwalt.
Der Kunde könne nicht einfach zur Depotbank gehen und das Guthaben auszahlen oder überweisen lassen, sagte Tröger. Die notwendige formalisierte Partnerschaft mit der einzahlenden Bank ist „erkennbar umständlich“ – und daher ist es aus Sicht des Kunden keine gute Strategie, vorzugeben, für das kündigende Institut tot zu sein.
Auf Anfrage haben die Deutschen Sparkassen und der Giro-Verband versucht, die Diskussion in den Mittelpunkt zu rücken: „Aus vielen Diskussionen und den aktuellen Geschäftszahlen der Institute wissen wir, dass die Sparkassen im aktuellen Marktumfeld alles tun, was sie können Um es attraktiv zu machen. Kunden. “sagte ein Sprecher. Es ist nie das Ziel einer Sparkasse, einen Vertrag im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zu kündigen, ein solcher Ansatz wird immer nur als„ letzter Ausweg “angesehen. Auch die Sparkasse Düsseldorf hofft Um die wenigen betroffenen Kunden kontaktieren zu können, sagte der Verband: „Unsere Hand bleibt ausgestreckt“, versicherte der Sprecher der Stadtsparkasse Düsseldorf. Laut Umfragen des Internet-Verbraucherportals Biallo zählen mittlerweile insgesamt 420 Banken und Sparkassen in Deutschland ein negatives Interesse, davon rund 370 auch von Privatkunden.