Deutschland hat nach einer Einschätzung des für die Prävention und Bekämpfung von Krankheiten zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI) weitere EU-Mitbürger von strengen Einreisebeschränkungen befreit.
Nach Angaben des dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordneten RKI haben mehrere Länder des EU-Blocks und des Schengen-Raums in den letzten Wochen einen Rückgang der Zahl der nachgewiesenen COVID-19-Fälle verzeichnet, sodass Einreisen aus diesen Ländern vereinfachten Einreisebeschränkungen unterliegen im Land.
Mit den neuen Updates empfiehlt das RKI, die folgenden Bereiche aus der Liste des erhöhten SARS-CoV-2-Infektionsrisikos in die Bereiche mit geringem Risiko zu entfernen:
- Litauen
- Norwegen – Troms og Finnmark und Trøndelag. Nur Landkreise
- Schweden
- Truthahn
Gleichzeitig hat das RKI das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik, der Vatikanstadt und Italiens von der Liste der Hochrisikoländer gestrichen und nun auf die Niedrigrisikoliste gesetzt. Das gleiche ist mit den folgenden Regionen der EU-Länder passiert:
- Frankreich Korsika und die überseeischen Departements Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Neukaledonien
- Kroatische Landkreise Dubrovnik-Neretva, Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien und Split-Dalmatien
- die überseeischen Teile der Niederlande Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba
- Österreich – außer den Bundesländern Tirol und Vorarlberg
- Schweizer Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich
Uruguay hingegen wurde in die Liste der Gebiete aufgenommen, in denen ein besorgniserregendes Virus identifiziert wurde.
Zugangsbeschränkungen für Einreisende aus Gebieten mit Virusvarianten und Risikogebieten
Derzeit kategorisiert das RKI die EU-Staaten sowie weitere Länder und Regionen der Welt in vier verschiedene Listen, 1. Virusvariantengebiete, 2. Hochinzidenzgebiete, 3. Risikogebiete und 4. Niedrigrisikogebiete. Reisende unterliegen Einreisebeschränkungen gemäß der Liste, in der sie eingetragen sind.
Reisende aus Ländern auf der Liste der Gebiete mit einer Virusvariante, zu der jetzt auch Uruguay gehört, dürfen nicht nach Deutschland einreisen.
Ausgenommen vom Verbot sind nur deutsche Staatsangehörige und legal in Deutschland ansässige Personen sowie deren Ehegatten, im gleichen Haushalt lebende Lebenspartner und minderjährige Kinder. Von dieser Maßnahme ausgenommen sind auch Anschlussflüge, die die Transitzone eines Passagierflughafens nicht verlassen, sowie einige andere Sonderfälle.
Einreisende aus diesen Gebieten müssen bei der Ankunft am deutschen Einreisehafen ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Für die Reise ist eine Anmeldung erforderlich.
Einreisende aus Hochinzidenzgebieten hingegen müssen für die Einreise nach Deutschland eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- ein negatives COVID-19-Testergebnis
- Nachweis einer vollständigen COVID-19-Impfung
- Nachweis der Genesung von einer Infektion
Außerdem müssen sie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen isolieren. Für Ankünfte aus diesen Gebieten ist auch eine Voranmeldung erforderlich.