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Luxemburg erweitert grenzüberschreitende Steuer- und Sozialversicherungsabkommen mit Nachbarländern | Faegre Trinker Biddle & Reath LLP

In den letzten 15 Monaten haben viele Länder kreative neue Ansätze eingeführt, um den wirtschaftlichen Realitäten der COVID-19-Pandemie zu begegnen. Da Arbeitnehmer weiterhin aus der Ferne arbeiten und Arbeitgeber überdenken, ob Arbeitnehmer überhaupt an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollten, haben einige Rechtsordnungen Schritte unternommen, um den Bedürfnissen und Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der sich ständig ändernden und sich verändernden Arbeitsumgebung gerecht zu werden. Luxemburg ist ein Beispiel für ein Land, das zusammen mit seinen Nachbarn nach Lösungen gesucht hat, um die wirtschaftliche Belastung der Arbeitnehmer durch die COVID-19-Pandemie zu lindern.

Grenzüberschreitende steuerliche Auswirkungen

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie arbeiteten die luxemburgischen Behörden mit ihren Amtskollegen in Belgien, Frankreich und Deutschland zusammen, um Maßnahmen zur Minimierung der steuerlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu entwickeln. Die vier europäischen Regierungen erkannten an, dass Telearbeit notwendig wäre, um viele Grenzgänger unterzubringen, und beschlossen, dass die geltenden Anforderungen der Steuerabkommen in der COVID-19-Welt gelockert werden sollten. Diese früheren Steuerabkommen sahen vor, dass Grenzgänger bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen aus ihrem Heimatland Telearbeit leisten können (z. B. 24 Tage für belgische Arbeitnehmer, 29 Tage für französische Arbeitnehmer und 19 Tage für deutsche Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten). Land zugunsten ihres luxemburgischen Arbeitgebers), ohne dass die entsprechende Vergütung im eigenen Land besteuert wird.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit, Telearbeit zu ermöglichen, hat die luxemburgische Regierung mit ihren drei Nachbarn vereinbart, dass die Tage, an denen Telearbeiter keinen Anspruch auf die Zwecke der Lohnbesteuerung in ihrem Heimatland. Mit anderen Worten, diese neuen Abkommen verhindern Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung bei der Einkommen- und Vermögenssteuer.

Am 11. Juni 2011 gab das luxemburgische Finanzministerium bekannt, dass sein grenzüberschreitendes Steuerabkommen mit Belgien bis zum 30. September 2021 verlängert wurde. Ebenso gab das luxemburgische Finanzministerium am 15. Juni 2021 bekannt, dass sein Abkommen mit Frankreich France auch gekündigt worden. verlängert bis zum 30. September 2021. Das grenzüberschreitende Steuerabkommen Luxemburgs mit Deutschland verlängert sich automatisch monatlich, es sei denn, einer der Vertragsstaaten kündigt das Abkommen mindestens eine Woche vor Ablauf. Die Vereinbarung gilt daher bis auf Weiteres.

Grenzüberschreitende Auswirkungen auf die soziale Sicherheit

Neben Bedenken hinsichtlich der Doppelbesteuerung kann die Heimarbeit im Nachbarland auch Folgen für die Sozialversicherung der Arbeitnehmer haben. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, hat Luxemburg in den ersten Monaten der COVID-19-Pandemie mit Belgien, Frankreich und Deutschland einvernehmliche Vereinbarungen über die Sozialversicherung von Grenzgängern, die Telearbeit leisten, geschlossen. Gemäß den einschlägigen Vereinbarungen werden Tage, an denen Arbeitnehmer aufgrund der COVID-19-Krise Telearbeit leisten, bei der Bestimmung der für Grenzgänger in diesen Ländern geltenden Sozialversicherungsgesetze nicht mitgezählt. Daher hat Telearbeit keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungsleistungen der Arbeitnehmer in diesen vier Rechtsordnungen. Die luxemburgischen Sozialversicherungsabkommen mit Belgien, Deutschland und Frankreich waren zunächst bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft, wurden aber inzwischen verlängert.

Am 11. Juni 2021 gab das luxemburgische Ministerium für soziale Sicherheit bekannt, dass Luxemburg und Belgien vereinbart haben, die gütliche Vereinbarung über den Sozialversicherungsanschluss für Grenzgänger bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Am 15. Juni 2021 gab das Ministerium außerdem bekannt, dass Luxemburg und Frankreich haben vereinbart, ihr Abkommen bis zum 30. September 2021 zu verlängern, dem Datum, an dem das französische Parlament für den Austritt aus dem Ausnahmezustand gestimmt hat.

Wir überwachen weiterhin Fragen des Personalmanagements sowohl in US-amerikanischen als auch in nicht US-amerikanischen Rechtsordnungen.

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