Deutschlands Grüne bei der Bundestagswahl im September im Saarland verboten, Bundeswahlkommission des Landes speziell Donnerstag unter Berufung auf Unregelmäßigkeiten in der Rangliste seiner Kandidaten.
Die Entscheidung fiel nach einem internen Streit um die Nominierung des regionalen Spitzenkandidaten. In einem umstrittenen Last-Minute-Wechsel wechselte die Partei ihren Spitzenkandidaten von Hubert Ulrich auf Jeanne Dillschneider. Mehrere Parteimitglieder beschwerten sich über Unregelmäßigkeiten im Nominierungsverfahren.
Landtagswahlleiterin Monika Zöllner sagte, die Grünen hätten „demokratische Prinzipien verletzt“ Aussprache.
Deutschland wählt Abgeordnete mit zwei Stimmen, die erste für einzelne Kandidaten und die zweite für regionale Parteilisten. Der zweite Wahlgang ist der wichtigste, weil er bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Parlament bekommt. Die Entscheidung der Wahlkommission betrifft insbesondere die Zweitstimme, so dass die Wähler im Saarland weiterhin die Grünen mit ihrer Erststimme wählen können.
Obwohl das Saarland mit weniger als 1 Million Wahlberechtigten eines der kleinsten Bundesländer Deutschlands ist, ist die Entscheidung knapp zwei Monate vor der Wahl noch immer ein peinlicher Schlag. Die Grünen hofften, in die nächste Regierung zu kommen, die derzeit mit 19 Prozent Zweiter ist, hinter dem regierenden konservativen CDU/CSU-Block mit 27 Prozent.
„Wir bedauern die Entscheidung der Wahlkommission. Es ist besonders bitter für die Menschen im Saarland, die gerne für die Grüne Landesliste gestimmt hätten“, sagte Michael Kellner, politischer Geschäftsführer der Grünen, gegenüber deutschen Medien und fügte hinzu, der Landesparteiverband arbeite an einem „Neustart“ mitten in der ‚verwirrten Situation‘.
Unterdessen hat die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) einen kleinen Sieg eingefahren, als die Wahlkommission am Donnerstag zu ihren Gunsten entschied und die Partei in Bremen zur Abstimmung brachte. Die dortige Landeswahlkommission hatte argumentiert, die AfD habe keine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie das Wahlrecht eingehalten habe.
Aber der Bundestagswahlausschuss entschied zugunsten der AfD und sagte, eine Sekretärin auf einer lokalen Parteiversammlung, die die Aussage ablehnte, sollte den Prozess nicht mit ihrem individuellen Verhalten „sprengen“.
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