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Vorsicht vor gefälschten Ferienwohnungen-Anzeigen – so schützen Sie sich


Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anzeigen für Ferienhäuser und -wohnungen. So schützen Sie sich.

In der Ferienzeit möchten viele Menschen heute spontan in den Urlaub fahren und suchen deshalb im Internet nach passenden Ferienwohnungen und Häusern. Entsprechend groß ist die Nachfrage derzeit, aber das lockt Betrüger an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen

warnt
derzeit vor gefälschten Ferienhausanzeigen im Internet.

„Die bekannten Online-Portale wie Airbnb, eBay-Inserate oder FeWo-Direkt schalten derzeit ständig Inserate von gefälschten Ferienhäusern und -wohnungen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Betrüger täuschen Verbraucher mit schönen Fotos und sehr niedrigen Preisen. Wenn Sie darauf hereinfallen, erwartet Sie bei der Ankunft eine unangenehme Überraschung. Sie stehen also vor einem leerstehenden Gebäude oder einem bereits vermieteten Ferienhaus.

So erkennen Verbraucher solche Fake-Werbung für Ferienhäuser

Die Verbraucheranwälte geben Tipps, wie man solche unseriösen Werbungen erkennt. Ein Hinweis kann beispielsweise sein, wenn bei einer Buchung nicht nur eine Anzahlung, sondern sofort der volle Mietbetrag, unabhängig vom Reisezeitraum, verlangt wird. Auch sollten die Alarmglocken läuten, wenn in einem Inserat Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen und der Kontakt mit ihm nur über eine E-Mail-Adresse oder Whatsapp möglich ist.

In gefälschten Anzeigen fehlt oft eine genaue Beschreibung der Unterkunft. Sie sollten sich auch wundern, wenn der vermeintliche Gastgeber Sie auffordert, die Buchungsplattform zur weiteren Kommunikation zu verlassen. „Auch Verbraucher dürfen die Miete oder eine Kaution nie außerhalb der Plattform überweisen“, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sobald Geldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram ins Spiel kommen, ist es besser, auf das Angebot zu verzichten. Diese sind unsicher und weisen oft auf einen Betrugsversuch hin.

Geschädigte sollten das tun

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt allen Verbrauchern, die auf eine unseriöse Anzeige hereinfallen, diese bei der Polizei anzuzeigen und auch den zuständigen Plattformbetreiber zu informieren. Nur so kann verhindert werden, dass andere Verbraucher von den Betrügern in die Irre geführt werden. Wenn eine Zahlung veranlasst wurde, sollten Sie sich schnellstmöglich an die Bank wenden, da in den meisten Fällen eine Rückerstattung erfolgen kann.

Lesetipp: Verbraucherschützer warnen – Ärgerliche Fallstricke beim Online-Shopping

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