Das Ende von StreamOn und dem Vodafone Pass der Deutschen Telekom durch das Nulltarif-Verbot der Bundesnetzagentur naht. Die Telekom hat ihre Kunden in der vergangenen Woche per E-Mail und im Internet über die Folgen ab dem 1. April 2023 informiert und Vodafone hat entsprechende häufig gestellte Fragen veröffentlicht. Während die Telekom nur einen einmaligen Festpreis von 90 Tagen anbietet, können Vodafone-Kunden mit einer dauerhaften Steigerung des Datenvolumens rechnen.
Bei den Zero-Rating-Optionen der Telekom-Anbieter wurde bei bestimmten Online-Diensten kein Datenvolumen gezählt – sie haben das Datenvolumen nicht reduziert. Der Dienst der Deutschen Telekom mit dem Namen „StreamOn“ umfasste StreamOn Music, Music & Video, Gaming und Social & Chat-Optionen einschließlich aller Business-Varianten. Das Äquivalent von Vodafone, der „Vodafone Pass“, beinhaltete den Chat-, Social-, Musik- und Video-Pass.
Einmalige Flatrate versus permanente Erhöhung des Datenvolumens
Nach dem 31. März 2023 bietet die Deutsche Telekom ihren Kunden als Ausgleich einmalig 90 Tage lang unbegrenztes Surfen im Mobilfunknetz an. Die Flatrate ist aktuell nur für den MagentaMobil XL Vertrag reserviert – dort dauerhaft. In Verbindung mit dem MagentaEins-Versprechen der Telekom sind jedoch auch abweichende Vertragsbedingungen möglich. Der einmalige Festpreis von 90 Tagen ist möglich Telekom Meer zwischen 1. April 2023 und 31. Mai 2023 kostenlos in der entsprechenden App oder im Internet buchbar – danach verfällt das Angebot.
Vodafone hingegen bietet seinen Pass-Kunden ab dem 31. März 2023 jeden Monat ein zusätzliches Datenvolumen als Ersatz an – das Voadfone-FAQ laut Kunden, die den Pass vertraglich erhalten, aber nie aktiviert haben. Dazu genügt die Aktivierung in der MeinVodafone App. Wie hoch das Datenvolumen auf seiner Website sein wird, hat Vodafone noch nicht bekannt gegeben, per SMS will der Mobilfunkanbieter aber weitere Infos geben.
Netzneutralität
Hintergrund des Verbots von StreamOn und Vodafone Pass ist die Netzneutralität, wonach „die einheitliche Anwendung der EU-Verordnung für den Zugang zu einem offenen und freien Internet gewährleistet sein muss“, die im August 2016 als „Leitfaden“ veröffentlicht wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2021 entschieden, dass die Nutzung bestimmter Anwendungen oder Dienste ohne Abzug des im Tarif enthaltenen Datenvolumens gegen EU-Recht verstößt.
Die Deutsche Telekom hat im Juli 2022 alle Tarife angepasst und ihnen mehr Datenvolumen zur Verfügung gestellt. Für Bestandskunden, die bisher Zero-Tarife hatten, laufen diese Optionen nun zum 31.03.2023 aus und die Nutzung der bisher „kostenlosen“ Dienste – ohne Auswirkung auf das vertragliche Datenvolumen – wird wieder angerechnet.
(bj)