Die Polizei der Hauptstadt überprüfte die Spediteure anhand des Antrags. Sie stellten elf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Ordnungsvorschriften fest. Es folgten zahlreiche Bußgelder und sieben Zulassungsbescheinigungen wurden beschlagnahmt.
An verschiedenen Orten in der Hauptstadt wurden Kontrollen durchgeführt. Die Warschauer Verkehrspolizei wurde von Grenzschutzbeamten und Vertretern des Rathauses begleitet.
Innerhalb weniger Stunden überprüften sie 38 Fahrzeuge. Aufgrund ihres Vorgehens verhängte die Polizei 23 Bußgelder, erstattete Strafanzeige beim Gericht und beschlagnahmte sieben Meldebescheinigungen. Sieben Autofahrer verfügten nicht über den erforderlichen Führerschein, fünf Autos waren falsch gekennzeichnet.
30.000 Fahrzeuge
Anfang Juli hat der Metropolitan Police Commander, Insp. Dariusz Walichnowski und Warschaus Bürgermeister Rafał Trzaskowski unterzeichneten eine Vereinbarung über die Umsetzung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Verbesserung der Sicherheit der Warschauer Einwohner sowie der öffentlichen Ordnung im Straßenverkehr in der Hauptstadt.
Nach Angaben des Rathauses der Hauptstadt erbringen derzeit 30.000 Fahrer Fahrdienste.
Von 2022 bis Mitte dieses Jahres führte die Polizei 2.722 Kontrollen durch, verhängte insgesamt 1.487 Bußgelder und bereitete 192 Strafanträge vor Gericht vor. Aufgrund der Entdeckung verschiedener Unregelmäßigkeiten wurden fast 400 Zulassungsbescheinigungen beschlagnahmt.
„Die Maßnahmen zur Sicherheit der Bewohner und Gäste, die in die Hauptstadt kommen, werden fortgesetzt“, betonte die Polizei.
Was wird überprüft?
Der Zweck zahlreicher Kontrollen besteht darin, die Rechtmäßigkeit der von den Beförderern erbrachten Dienstleistungen im Hinblick auf ihre Qualifikationen, insbesondere die für die Ausübung der Straßentransporttätigkeit erforderlichen Dokumente (Lizenzen, ärztliche Untersuchungen), zu überprüfen.
Geprüft wird auch der technische Zustand der Fahrzeuge sowie der für den Straßentransport geeigneten Ausrüstung, nämlich ein Taxameter mit Legalisierungsbescheinigung, ein Feuerlöscher, ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Ersatzrad. Die Kontrolle umfasst auch zusätzliche Kennzeichnungen von Personentaxis, nämlich korrekte Hinweisschildermuster und den Ausweis des Taxifahrers.
Die Polizei untersucht Fahrer auch auf Nüchternheit und setzt bei Verdacht auf den psychophysischen Zustand und das Verhalten des Fahrers auch Drogentester ein.
Ein gesonderter Kontrollbereich ist die Untersuchung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Land. Grenzschutzbeamte unterstützen diese Aktivitäten.
Hauptfotoquelle: Unterkomm. Jacek Wiśniewski/KSP