Samstag, September 21, 2024

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StartTop NachrichtenDer Verfassungsgerichtshof veröffentlicht...

Der Verfassungsgerichtshof veröffentlicht Urteile. Julia Przyłębska beschwert sich über die Regierung

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Julia Przyłębska, hat die Veröffentlichung von acht Urteilen des Verfassungsgerichtshofs auf der Website des Gerichts angeordnet. Das sind die Aussagen, die Der Inhalt wurde vom Government Legislation Center nicht veröffentlicht.

In einem Dokument vom 25. Juli schrieb Julia Przyłębska, sie habe die Veröffentlichung von Urteilen auf der Website des Verfassungsgerichts angeordnet, „gegen einen Fall, der keinerlei Rechtsgrundlage hat“. willkürlicher Rückzug des Präsidenten des Government Legislation Center aus der Verfassungsordnung unverzügliche Veröffentlichung der Urteile des Verfassungsgerichts im offiziellen Organ zur Verkündung des normativen Rechts (Journal of Laws und Monitor Polski)“.

Diese sind Beurteilung von Unterschriften: SK 123/20, SK 59/21, U 1/24, K 27/23, U 5/24, SK 140/20, SK 22/21 und K 7/24.

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Przyłębska zur Lage in Polen: Anarchisierung des Rechts

Am Samstag äußerte sie sich bei Radio Maryja zu ihrer Entscheidung.

– Diese Entscheidung habe ich nach wiederholter Korrespondenz mit der Vorsitzenden des Zentrums für Regierungsgesetzgebung (Joanna Knapińska – Hrsg.) getroffen. Das ein Versuch einer außergerichtlichen Klage des Verfassungsgerichtshofs in einer so äußerst schwierigen Praxis, die keine rechtliche Rechtfertigung hat, sagte Julia Przyłębska.

Ihrer Meinung nach ist die Situation derzeit „bizarr„und folgt“Anarchisierung des Rechts„.

– Der Premierminister könnte eingreifen (…) Eine solche Aktion stellt einen wiederholten Verstoß der Exekutive gegen die Verfassung in verschiedener Hinsicht dar. Die Verfassung besagt, dass Gerichte und Tribunale eine gesonderte Behörde sind. Es ist verfassungswidrig, in ihren Betrieb einzugreifen – Sie sagte.

SIEHE: Julia Przyłębska: Ich habe Angst vor weiterem Hass. Ich fühle mich gefangen

Przyłębska erwägt, es in zwei Sprachversionen – Polnisch und Englisch – zu verfassen, um „diese Situation zu erklären“.

Der Sejm erkennt drei Richter des Verfassungsgerichts nicht an

RCL veröffentlicht keine Stellungnahmen im Zusammenhang mit der am 6. März dieses Jahres verabschiedeten. Beschluss des Sejm über die Beseitigung der Folgen der Verfassungskrise 2015–2023 im Rahmen der Tätigkeit des Verfassungsgerichts.

Das hat dann der Sejm entschieden Mariusz Muszyński, Justyn Piskorski und Jarosław Wyrembak sind keine Richter des Verfassungsgerichts und zahlreiche Entscheidungen des Verfassungsgerichts weisen rechtliche Mängel auf. Er erklärte außerdem, dass „das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs von einer unbefugten Person ausgeübt wird“. Begründet wurde, dass die Wahl von Julia Przyłębska ohne Einholung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschlusses der Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts erfolgte.

„Es ist unbestreitbar, dass öffentliche Behörden zur Einhaltung der Verfassung verpflichtet sind, insbesondere des Grundsatzes der Legalität, der sich aus Artikel 7 der Verfassung ergibt, wonach öffentliche Behörden auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen des Gesetzes handeln.“ Die Republik Polen ist der Ansicht, dass unter Berücksichtigung der Tätigkeit einer Behörde öffentliche Entscheidungen des Verfassungsgerichts rechtswidrig ergangen sind kann von diesen Behörden als Verstoß gegen den Grundsatz der Legalität angesehen werden„- so stand es in der Resolution.

Laut Julia Przyłębska ist diese Resolution „völlig illegal„.

Der ehemalige Premierminister hat die Urteile des Verfassungsgerichts nicht veröffentlicht

2016 dann Premierminister Beata Szydło hat die Veröffentlichung von drei Urteilen des Verfassungsgerichts vom März, August und November 2016 ausgesetzt.

Es geschah während der Umsetzung von Änderungen im Rechtssystem durch Recht und Gerechtigkeit, die unter anderem durch die Übernahme der Kontrolle über das Verfassungsgericht stattfanden. In den vor der Veröffentlichung zurückgehaltenen Urteilen des Verfassungsgerichtshofs wurde unter anderem festgestellt, dass die Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes vom Dezember 2015 verfassungswidrig und das Verfassungsgerichtsgesetz vom Juli 2016 teilweise verfassungswidrig sei.

Die Urteile wurden Mitte 2018 veröffentlicht und sollten die Beziehungen Polens zur Europäischen Kommission verbessern, die von der polnischen Regierung die Achtung der Rechtsstaatlichkeit verlangt.

Wann wurden die Urteile veröffentlicht? Sie verwiesen bereits auf Gesetze, die nicht in Kraft seien, weil die PiS die Regelungen inzwischen geändert habe.

rot / Brei

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