Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandet sein DDR– Vermögenswerte zurückzahlen. Das Schweizer Bundesgericht entschied nach einem Jahre des Rechtsstreitswie die Bank angekündigt hat. Es handelt sich um Vermögenswerte und Zinsen von insgesamt 150 Millionen Franken (fast 140 Millionen Euro). Die Bank hatte dies bereits 2019 vorgesehen.
Nach Angaben der Bank stammte das Geld von einem ausländischen Handelsunternehmen in der DDR und landete zwischen 1990 und 1992 auf den Konten des Unternehmens bei der Schweizer Bank Cantrade, die Julius Bär 2005 erwarb.
Die letzte Klage ist noch anhängig
Die Bundesagentur für vereinigungsbezogene Sonderaufgaben (BvS), der Nachfolger der Treuhandanstalt, die unter anderem Mittel bereitstellt, die Mitglieder des SED-Regimes nach dem Fall der Berliner Mauer beiseite gelegt hatten. Das BvS war am Freitag für einen Kommentar nicht verfügbar.
Das Verfahren gegen die Bank Julius Bär war der letzte noch offene Rechtsstreit zur Rückführung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, wie das Finanzministerium im Mai 2019 auf Ersuchen der FDP bekannt gab. Der Gesamtwert dieser Vermögenswerte wurde Ende 2017 auf knapp zwei Milliarden Euro geschätzt. Zwischen 2008 und 2018 wurden zurückgeführte Mittel gemäß einem Verteilungsschlüssel, der die Bevölkerung Ende 1991 berücksichtigte, an die begünstigten Länder überwiesen. Die überwiegende Mehrheit floss in den Freistaat Sachsen, gefolgt von Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Die problematischen Zahlungen waren bekannt, als die Bank erworben wurde, sagte Julius Bär. Die Bank wird es daher vom Verkäufer zurückfordern. Das war damals die große Bank UBS.
Die BvS hat am 1. Januar 2001 den Betrieb eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Eigentümer. Die Treuhandanstalt wurde zum Treuhandverwalter der Vermögenswerte und Massenorganisationen der Partei ernannt.