Bundeskanzlerin Merkel warnte kürzlich dramatisch vor der Koronapandemie. Nach dem Landestreffen gibt es jetzt mehr Übereinstimmung als bei früheren Treffen. Dies ist auch auf eine bestimmte Formulierung zurückzuführen.
V. V.bei Justus Kliss, ARD Capital Studio
Für Angela Merkel sagte sie kürzlich bei einer Kundgebung gegenüber CDU-Mitgliedern, dass die Covid 19-Pandemie eine Herausforderung ist, die alle 100 Jahre auftritt. Sie hätte den möglichen Folgeschaden der Pandemie mit dem Kriegsschaden verglichen. Das allein zeigt, dass die Bundeskanzlerin der Ansicht ist, dass große Anstrengungen erforderlich sind, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen. In der Pressekonferenz nach dem Landestreffen warnte Merkel von Anfang an vor besorgniserregenden Infektionsraten.
Und doch kam sie heute zu einem Treffen mit den Premierministern, die ihrer Meinung zu den notwendigen Maßnahmen nicht folgen wollten: Die Bundeskanzlerin betonte, dass die Maßnahmen regional und spezifisch sein sollten, dh die Bezirke und Städte selbst seien für die Ermittlung der Kontaminationsquellen verantwortlich und Infektionsketten schließen. unterbrechen. Das ist das Bundesprinzip. Merkel wirkte nach der Pressekonferenz tatsächlich entspannter als bei früheren Treffen dieser Art.
Mindeststrafe für falsche Angaben
Über die Festsetzung einer einheitlichen Geldbuße besteht Einigkeit. Bei einem Besuch in einer Bar oder einem Restaurant muss gegen falsche Adressangaben eine Geldstrafe von 50 Euro verhängt werden. Nach Angaben der Bundeskanzlerin ist eine falsche Aussage keine triviale Straftat.
Nur durch die Angabe korrekter und vollständiger personenbezogener Daten und Kontaktdaten kann die schnelle Erkennung und Kontrolle von Koronaausbrüchen unterstützt werden, betont der erste Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher.
Umstrittener Punkt von privaten Parteien
Wer wie der Kanzler bei der Betrachtung des Ausmaßes der Pandemie an Kriegsschäden denkt, hat offenbar Probleme mit der Vorstellung, dass die Menschen große private Partys mögen. Die Bundesregierung forderte maximal 25 Teilnehmer für Partys in privaten Räumen und 50 Teilnehmer für Partys im öffentlichen Raum. Und dann, wenn die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird.
Einige Ministerpräsidenten wie der CDU-Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, oder der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, lehnten diese Überlegungen der Bundeskanzlei ab.
Um das Image der Einheit aufrechtzuerhalten, hat sich die Gruppe auf einen Wortlauttrick geeinigt, der hart klingt, aber rechtlich nicht bindend ist: Es wird eine „dringende Empfehlung“ abgegeben, um sicherzustellen, dass die 25-jährige Bevölkerung es ist nicht überschritten.
Haseloff muss auch in der Lage sein, das Thema Geldbußen zu vermeiden. Das Land hat gerade die Kontaktlisten entfernt, sagte er. Unabhängig davon gilt die Geldstrafe für falsche Informationen nur, wenn Listen vorhanden sind.
Vereinbarung zwischen dem AHA-Regeln
Es besteht jedoch Einigkeit über die AHA-Regeln. Das bedeutet, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, die Hygiene zu beachten und alltägliche Masken zu tragen. Dann gibt es das „C“, das für die Corona-Warn-App steht, und das „L“ für die Raumlüftung. In der kalten Jahreszeit sollte eine regelmäßige Belüftung in allen privaten und öffentlichen Bereichen dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu verringern. Das klingt laut Kanzler banal, aber es könnte das übergeordnete Verhalten sein, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Reise verschieben
Und es gibt noch einen Punkt, dem die Bundeskanzlerin und die Staats- und Regierungschefs nicht widersprechen: Sie warnen erneut davor, nicht in Risikogebiete zu reisen. Wenn Sie aus einem Gebiet mit hohem Risiko zurückkehren, müssen die neuen Quarantäneregeln gelten, die am 27. August verabschiedet wurden. Dementsprechend sollten Reisende, die aus Risikobereichen zurückkehren, unter Quarantäne gestellt werden und erst nach fünf Tagen getestet werden können. Verkürzen Sie die ansonsten übliche 14-Tage-Quarantäne, wenn das Testergebnis negativ ist. Es ist noch unklar, ob die Quarantänezeit 14 oder 10 Tage betragen soll und wann diese Verordnung in Kraft treten wird – aber wahrscheinlich nicht vor dem 15. Oktober.