Mittwoch, Dezember 25, 2024

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Abgasbetrug: Anhörung vor dem Bundesgerichtshof zum Software-Update für VW-Diesel abgesagt

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Software-Update für Dieselfahrzeuge, die von VW-Abgasbetrug betroffen sind, ist noch im Gange. Eigentlich wollte das Bundesgericht (BGH) in Karlsruhe am Montag über das Thema verhandeln. Jetzt wurde der Termin abgesagt. Der beschwerdeführende Autokäufer habe seine Berufung zurückgezogen, teilte der BGH am Freitag mit (Az. VI ZR 513/20). Eine zweite Verhandlung über mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Konzerngesellschaft Audi soll planmäßig stattfinden (Az. VI ZR 505/19).

Das Software-Update musste nachgerüstet werden, um die unzulässige Trennvorrichtung in Millionen von Fahrzeugen zu entfernen. Die betrügerische Software stellte sicher, dass die Dieselmotoren bei Tests deutlich weniger giftige Stickoxide emittierten als im Straßenverkehr.

Der Kläger hatte Volkswagen beschuldigt, mit dem Update eine neue, illegale Technologie aktiviert zu haben. Jetzt schwankt die Emission von Schadstoffen je nach Außentemperatur. Insbesondere Dieselbesitzer, die ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Skandals im Herbst 2015 gekauft haben, verwenden diese Karte vor Gericht. Nach früheren Aussagen der BGH haben sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung von Volkswagen, da dem Konzern dann kein Betrug mehr vorgeworfen werden kann. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage kürzlich abgewiesen.

Mitte September 2015: Die amerikanische Umweltschutzorganisation EPA beschuldigt den Volkswagen Konzern, zwischen 2009 und 2015 gebaute Dieselfahrzeuge mit Software auszustatten, die die Tests für US-Umweltvorschriften in die Irre geführt hat. Das California Air Resources Board (CARB) kam zu ähnlichen Ergebnissen. Beide Behörden senden Beschwerden an VW. (Bild: EPA-Hauptsitz in Washington DC)
(Bild: EPA

Volkswagen war sehr an einer Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof interessiert und erwartete Auswirkungen auf Tausende anhängiger Verfahren. Ursprünglich sollte ein zweiter Fall von Softwareupdates ausgehandelt werden. Die Überarbeitung wurde im Januar zurückgezogen. Nach eigenen Worten hatte die Autofirma nicht darauf hingearbeitet und keine Einigung mit dem Kläger erzielt.


(fpi)

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