Der Berliner Senat scheitert vorerst an Widersprüchen – Gastronomen dürfen öffnen
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Ausgangssperre in der Hauptstadt ist illegal. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Entscheidung getroffen. Das Oberverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob elf Gastronomen, die vor Gericht gegangen sind, heute länger öffnen können. In Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurden heute jedoch Ausgangssperren verhängt.
D. D.Der Berliner Senat hat es zunächst versäumt, Ausgangssperren in der Hauptstadt durchzusetzen. Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gab dies am Freitag bekannt. Der Senat hatte ein sogenanntes Zwischenurteil beantragt. Die wichtigste Entscheidung steht noch aus.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass Bars und Pubs unter anderem nach 23 Uhr wieder geöffnet werden dürfen, ab diesem Zeitpunkt aber keinen Alkohol mehr servieren dürfen.
Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl von Infektionen in der vergangenen Woche hat der Senat entschieden, dass Restaurants, Bars, Pubs und die meisten Geschäfte zwischen 23:00 und 18:00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Das Programm trat am vergangenen Wochenende in Kraft.
Das Gericht stimmte elf Restaurantbesitzern zu
Elf Restaurantbesitzer hatten beim Verwaltungsgericht dringende Anträge gegen das System gestellt. Laut Anwalt Niko Härting kritisieren Sie die Ausgangssperre als unverhältnismäßig. Aus ihrer Sicht gibt es keinen überzeugenden Grund für die Schließung der Restaurants um 23 Uhr, die der Senat vor einer Woche angeordnet hat. Mit einer Ausgangssperre für die Gastronomie würden sich junge Menschen dann an anderen Orten treffen, an denen laut Argument keine Hygienekonzepte gelten.
Der Senat betonte, dass sich nur die elf Gastronomen auf die Entscheidung beziehen könnten. Der Hotel- und Restaurantverband ging am Freitag davon aus, dass viele Gasthäuser nun länger geöffnet sein würden.
Zuvor hatte das Gericht entschieden, dass Ausgangssperre den legitimen Zweck hatte, die Ausbreitungsrate von Covid-19 zu verringern. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Maßnahme „für einen signifikanten Kampf gegen den Infektionsprozess“ notwendig ist.
Zur Rechtfertigung zitieren die Richter Daten des Robert-Koch-Instituts, wonach Restaurants unter den bisher geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen so großen Anteil am Infektionsprozess gehabt hätten. Darüber hinaus hat der Senat bereits ab 23 Uhr ein Verbot des Alkoholkonsums zur Eindämmung der Pandemie eingeführt. Dieses Verbot blieb bestehen und wurde von den Gastronomen nicht beanstandet, wie ein Sprecher sagte.
Laut Dehoga gibt es auch dringende Anfragen gegen das Alkoholverbot
Der Hotel- und Restaurantverband Dehoga geht dagegen davon aus, dass alle Geschäfte in der Hauptstadt geöffnet bleiben. „Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Thomas Lengfelder. Die Branche hat bereits stark unter inkonsistenten Unterkunftsverboten für Reisende aus Corona-Risikogebieten gelitten. „Wir haben kaum Touristen in der Stadt“, gilt das auch für die Bars. Nach Angaben des Verbandes wurden auch dringende Anträge gegen das Alkoholverbot zwischen 23.00 und 18.00 Uhr gestellt.
Gesundheitssenator Dilek Kalayci (SPD) sagte: „Mit dem Urteil bleibt das Alkoholverbot in Kraft, was eine wichtige Botschaft ist. Wir überlegen noch, wie wir vorgehen sollen. Senator EZ Ramona Pop (Grüne) appellierte an die Gastwirte, sich an Hygienekonzepte zu halten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bedauert die Entscheidung des Gerichts. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts erinnert die Politiker daran, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gut gerechtfertigt sein müssen, sagte der CDU-Politiker.
Scharfe Kritik kam vom Stadtrat für öffentliche Gesundheit Neukölln, Falko Liecke (CDU). „Ich fürchte schlechte Dinge – nämlich, dass es einen Aufholeffekt geben wird“, sagte Liecke am Freitag. In Anbetracht der Entscheidung könnten die Leute zu dem Schluss kommen, dass die Situation nicht so schlimm ist – und somit wieder „verrückt werden“.
Der grüne Politiker Volker Beck kritisierte unter anderem die Aussage. Er twitterte:
Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Berliner Repräsentantenhaus, forderte nach der Entscheidung eine Regierungserklärung von Bürgermeister Michael Müller (SPD). Die Gerichte in der Hauptstadt hatten bereits mehrmals die Koronaregeln des Senats gesammelt, darunter eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter und allgemeine Quarantäneaufträge für Reisende, die aus sogenannten Drittländern zurückkehren.
Schließzeit in Hamburg und einigen NRW-Gemeinden
Wenige Stunden nach dem Urteil verhängten die Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Ausgangssperre. In der Hansestadt müssen alle Unternehmen ab Samstag um 23 Uhr schließen. Die Ausgangssperre sei bis fünf Uhr morgens gültig, teilte der Hanse-Senat mit. Während dieser Zeit gibt es auch ein generelles Verbot des Verkaufs und der Verteilung von alkoholischen Getränken.
In Nordrhein-Westfalen wird in allen Gemeinden innerhalb von sieben Tagen die Ausgangssperre für die Gastronomie mit 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eingeführt. Das Staatskabinett hat am Freitag in Düsseldorf entschieden. Ausgangssperre ist bis 6 Uhr morgens. Köln, Düsseldorf und große Teile des Ruhrgebiets sind von der Maßnahme betroffen. In Köln und Düsseldorf gibt es ab ein Uhr eine Ausgangssperre.