Testprozedur
Für den Test haben wir 15 Apfelmus und 11 Apfelmus gekauft. Alle Apfelmark-Produkte sowie zwei „Apfelmus“-Produkte in der Tabelle stammen aus kontrolliert biologischem Anbau. Apfelmark ist zuckerfrei, stolze 16,5 Prozent Zuckergehalt waren zuletzt die Vorschrift für Apfelmus. Mittlerweile gibt es aber auch Produkte namens Apfelmus ohne Zuckerzusatz. Wir haben diese lieber gekauft.
Im Labor wurden sie alle einem umfassenden Screening von Pestiziden mit mehr als 500 Wirkstoffen unterzogen. Wir haben den Gesamtzuckergehalt prüfen lassen und ob das Verhältnis der verschiedenen Zuckersorten mit den Angaben auf der Verpackung übereinstimmt. Konservierungsstoffe wie Sorbinsäure oder Benzoesäure sind in Apfelmus und Apfelmark nicht erlaubt. Auch diese Stoffe haben wir analysieren lassen. Um auszuschließen, dass faule Äpfel verarbeitet wurden, untersuchte ein Labor die Produkte auch auf das für Äpfel charakteristische Pilzgift Patulin. Patulin wird als mutagen eingestuft. Wir haben die Verpackung auf PVC/PVDC/Chlorverbindungen prüfen lassen, die sich allesamt in der Umwelt anreichern können.
Rating-Legende
Soweit nicht anders angegeben handelt es sich bei den hier angegebenen Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzen, sondern um die von ÖKO-TEST. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST unter Berücksichtigung der sich aus bestimmten Studien ergebenden Messunsicherheiten und der inhärenten Streuung der Methode festgelegt.
Bewertungstest Ergebnis Zutaten: Unter dem Testergebnis führen Inhaltsstoffe zu einer Abwertung von fünf Punkten: ein gemessener Gehalt an Mepiquat, der den EU-Rückstandshöchstgehalt von 0,02 mg/kg für Mepiquat in Äpfeln überschreitet (ohne Berücksichtigung eines Verarbeitungsfaktors; laut BfR nicht verfügbar oder EFSA-Liste). Zu einer Abwertung um ein Grad führt Folgendes: a) ein gemessener Pestizidgehalt, der unter Berücksichtigung eines Verarbeitungsfaktors (sofern vorhanden gemäß BfR- oder EFSA-Liste; hier: Tebuconazol: 0,45, Gesamtcaptan: 0,61) mehr als 10 beträgt auf 50 Prozent des gesetzlichen Rückstandshöchstgehalts (hier Tebuconazol, Gesamtflonicamid und Gesamtfolpet: jeweils 0,3 mg/kg in Äpfeln; Gesamtcaptan: 10 mg/kg in Äpfeln) ausgeschöpft ist (in Tabelle: Pestizid „erhöht“); b) ein als besonders besorgniserregend eingestuftes Pestizid mit einem gemessenen Gehalt von mehr als 0,010 mg/kg (hier: Acetamiprid, Tebuconazol oder Pirimicarb). Pestizide werden als besonders besorgniserregend eingestuft, wenn sie auf der PAN-Liste stehen (in Gruppe 2 oder als bienengiftig), laut EU-Datenbank oder ECHA krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sind oder aus Toxizitätsgründen in der EU nicht mehr zugelassen sind ; c) ein Mehrfachrückstand von drei bis sechs Pestiziden in gemessenen Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze; d) die Zugabe von Zucker (laut Deklaration).
Bewertung Prüfergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zu einer Notenabwertung: PVC/PVDC/Chlorverbindungen in der Verpackung. Wird bei namentlich genannten Analyseergebnissen „nein“ geschrieben, bedeutet dies, dass sie unterhalb der Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenze der jeweiligen Testmethode liegen.
Das allgemeine Urteil basierend auf den Inhaltsstoffen des Testergebnisses. Ein Testergebnis „gut“ verschlechtert die Gesamtnote nicht.
Das Testverfahren:
Chlormequat/Mepiquat: ASU L 00.00-76: 2008-12
Pestizid-Screening: GC und LC-MS/MS nach DIN EN 15662: 2018-07
Gesamtzucker (Saccharose, Fructose, Glucose, Maltose): HPAEC-PAD
Benzoesäure, Sorbinsäure: ASU L 00.00-9: 1984-11 mod.
Patulin: LC-MS/MS
PVC/PVDC/Chlorverbindungen in Verpackungen: Röntgenfluoreszenzanalyse
Kauf der Testprodukte: April bis Mai 2022
Tests und ihre Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers es werden keine Nachdrucke, Kopien, Mikrofilme oder Aufnahmen in elektronischen Medien angefertigt und/oder verbreitet soll.