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Bafin: Banken müssen unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen offenlegen

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Bafin: Banken müssen unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen offenlegen

Die Bafin verstößt gegen den Streit Prämiensparverträge von: Die Finanzaufsicht hat Banken durch allgemeine Entscheidung verpflichtet, ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren.

Laut Bafin haben viele Institute von Klauseln Gebrauch gemacht, wodurch den Kunden lange Zeit zu wenig Zinsen gezahlt wurden. Nun müssen die Finanzinstitute ihren Kunden erklären, ob sie davon betroffen sind, so die Regulierungsbehörde. In diesem Fall sind die Banken verpflichtet, ihren Kunden entweder unwiderruflich eine rückwirkende Verzinsung zu garantieren oder einen Änderungsvertrag mit effektiver Zinsanpassungsklausel anzubieten.

Zinsanpassungsvorschriften seit 2004 nicht wirksam

„Da eine gütliche Einigung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir dieser verbraucherschutzrelevanten Beschwerde mit einem Allgemeinbescheid begegnen“, sagte Bafin-Direktor Thorsten Pötzsch. Damit bietet die Bafin einer Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben, einen wirksamen Verbraucherschutz.

Die Banken können jedoch noch in den nächsten vier Wochen versuchen, gegen die Anordnung vorzugehen.

Beim Prämiensparen erhalten Kunden neben den Zinsen auch eine Prämie, die in der Regel mit der Vertragslaufzeit steigt. Da die Zinsen seit Jahren niedrig sind, sind diese Verträge für Banken und Sparkassen teuer. Viele versuchen daher, sie zu ändern oder zu beenden.

Ältere Verträge enthalten oft Zinsanpassungsklauseln, die es Banken ermöglichen, den Garantiezins einseitig zu ändern. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) ist seit 2004 unwirksam.

Langfristige Prämiensparer sollten zähl doch draufdass attraktive Altverträge beendet werden, sobald die vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft ist.

Die Bürgerbewegung Finanzwende lobte die Entscheidung der Bafin. Julian Merzbacher, Verbraucherschutzexperte der Organisation: „Das ist gerade für die beteiligten Sparkassen peinlich. Auch die oft träge Finanzaufsicht Bafin greift ein und fordert die Institute zum Handeln auf.“

Es ist laut Merzbacher eine „Wecke“, dass gemeinwohlorientierte Sparkassen bisher beim Sparen von Prämien auf den Faktor Zeit und damit auf Verjährung setzen. Einige Kundenansprüche sind bereits verfallen.

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