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14. August 2021 – 12:05 Uhr
Kampf gegen Geldwäsche
Bank- und Sparkassenkunden müssen sich bei der Bargeldeinzahlung auf neue Regeln einstellen. Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinlagen über 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis für den eingezahlten Betrag. Damit soll Geldwäsche besser bekämpft werden.
Privatkunden müssen Herkunftsnachweis erbringen
Nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes werden Privatkunden angehalten, ab 10.000 Euro auf eigene Rechnung entsprechende Nachweise über die Herkunft des Geldes vorzulegen bzw. unverzüglich vorzulegen. Dies gilt auch für Zahlungen in mehreren Raten, wenn die Summe der Raten 10.000 € übersteigt.
Bei sonstigen Bargeschäften (z.B. Kauf von Edelmetallen, Transaktionen in Fremdwährung), die nicht bei der Hausbank getätigt werden, ist dies ab einem Betrag über 2.500 Euro erforderlich. Kann bei einer solchen gelegentlichen Transaktion der Herkunftsnachweis vom Kunden nicht erbracht werden, sollte das Institut die Transaktion ablehnen. Geschäftskunden sind laut Beankenverband von den neuen Maßnahmen in der Regel nicht betroffen.
Bei Bareinzahlungen müssen diese Quittungen vorgelegt werden:
Geeignete Nachweise können laut BaFin sein:
- Kontoauszug des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barzahlung ersichtlich ist
- Barzahlungsbelege einer anderen Bank oder Sparkasse
- Das Sparkonto des Kunden mit der Barauszahlung darauf
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege für ein Auto oder den Verkauf von Edelmetallen)
- Quittungen von verschiedenen Geschäften
- Testament, Erbschein oder ähnlicher Erbnachweis
- Spendenverträge oder Spendenankündigungen.
Bei fehlendem oder ungenügendem Nachweis können Kreditinstitute die Bartransaktion verweigern und müssen den Meldepflichten des Geldwäschegesetzes nachkommen. (az)