Status: 17. Dezember 2020, 21:13 Uhr
Der BGH entschied: Die Verjährungsfrist des VW-Abgasskandals kam Ende 2018. Kunden, die ihr Dieselfahrzeug ab 2019 gekauft haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Das Bundesgericht hat die Gruppe der Antragsteller im VW-Dieselskandal auf Entschädigung reduziert. Die Richter in Karlsruhe haben am Donnerstag entschieden, dass nach 2018 eingereichte Klagen verjährt sind. Sie begründeten dies damit, dass die illegale Abschalttechnologie bereits 2015 bekannt geworden war. Die dreijährige Verjährungsfrist lief Ende 2018 aus.
Etwa 9.000 Einzelklagen sind noch anhängig
Verbraucher- und Staatsanwälte hatten argumentiert, dass die Frist erst ein oder zwei Jahre später beginnen sollte, als die Medien ausführlich über die Manipulation berichteten. Laut VW gibt es noch rund 9.000 Verfahren, in denen erst 2019 oder 2020 Klage eingereicht wurde. Nach dem Urteil des BGH werden diese Klagen von den Gerichten nicht mehr akzeptiert.
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