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Corona-Gipfel: Bund und Länder sind sich einig

Ministerpräsident und Bundeskanzlerin Merkel berieten sich stundenlang. Schließlich wurde eine Einigung über wichtige Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren in Corona-Hotspots und viele andere Maßnahmen erzielt. Die Vorsätze auf einen Blick.

Bund und Länder haben einheitlichere Regeln für den Umgang mit der Koronapandemie vereinbart. Der Ministerpräsident stimmte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überein, die Maskenanforderungen an Hotspots mit hoher Kontamination zu verschärfen und die Feierlichkeiten noch weiter einzuschränken. Darüber hinaus muss künftig schneller auf regionale Ausbrüche reagiert werden. Wenn innerhalb einer Woche 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Wenn die sogenannte Inzidenz 50 beträgt, sollten noch strengere Einschränkungen gelten. Die Vorsätze auf einen Blick.

Maskenanforderung

In einer Region mit mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollte der Mund- und Nasenschutz auch in öffentlichen Bereichen angewendet werden, wenn Menschen nahe beieinander sitzen oder sitzen. Bei einer Inzidenz von 50 könnte die Maskenanforderung weiter erweitert werden. Bisher gilt die Maskenpflicht einheitlich für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel, in einigen Risikobereichen auch für ausgewählte Straßen und öffentliche Gebäude, sofern Sie sich nicht an Ihrem eigenen Arbeitsplatz befinden.

Feiern und Veranstaltungen

Die Anzahl der Teilnehmer an Partys ist an Hotspots mit einer Inzidenz von 35 bis 25 Teilnehmern in öffentlichen und 15 in privaten Räumen begrenzt. Die Anzahl der Teilnehmer an anderen Veranstaltungen sollte daher begrenzt sein. Bei mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche sollten nur zehn Teilnehmer in öffentlichen und privaten Räumen feiern dürfen, und Gäste in privaten Räumen sollten nur aus zwei Haushalten stammen. Andere Veranstaltungen sollten auf 100 Teilnehmer begrenzt sein. Es kann Ausnahmen geben, wenn mit dem Gesundheitswesen ein Hygienekonzept vereinbart wurde.

Ausgangssperre

Wenn die Grenze von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wird, sollte es in dem betroffenen Gebiet oder der betroffenen Stadt eine Ausgangssperre für Restaurants und Pubs geben. Bei einer Inzidenz von 50 gilt die Ausgangssperre ab 23.00 Uhr, einschließlich eines Verbots des Verkaufs von Alkohol. Dieses Schema gilt bereits für Hotspots wie Berlin und Frankfurt am Main.

Unterkunftsverbot

Die Entscheidung über das Unterkunftsverbot, das einige Staaten Gästen aus Risikogebieten auferlegt haben, wurde verschoben. Dies wird im November – nach den Herbstferien – erneut besprochen. Merkel und die Ministerpräsidenten forderten unnötige Reisen in Risikogebiete und Hotspots, um die Verbreitung des Virus zu vermeiden.

Die von den Regierungschefs festgelegten Regeln gelten nicht automatisch, sondern müssen von jedem Bundesland in entsprechenden Verordnungen festgelegt werden. Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen hatten bereits Vorbehalte gegen die Regeln für Feierlichkeiten in Protokollerklärungen.



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