Die Gemeinden sind von den Folgen der Koronapandemie schwer betroffen. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen sind zusammengebrochen. Der Bundestag will deshalb mit Milliarden helfen – und hat dafür das Grundgesetz geändert.
Angesichts der Corona-Krise hat der Bundestag beschlossen, die Gemeinden umfassend zu entlasten. Einerseits gleicht die Bundesregierung in diesem Jahr Gewerbesteuerverluste in Milliardenhöhe aus. Andererseits beteiligt es sich zunehmend an den Wohn- und Heizkosten für Hartz IV-Empfänger.
Für beide Maßnahmen wurde eine Änderung des Grundgesetzes angenommen. Dies erforderte eine Zweidrittelmehrheit und damit Stimmen der Opposition. Die Grünen und die FDP hatten bereits vor der Abstimmung ihre Unterstützung für das Projekt zum Ausdruck gebracht. Der Bundesrat hat die Entlastung noch nicht genehmigt, dies ist für Freitag geplant.
Die Kommunen müssen weiterhin investieren können
Aufgrund der enormen Folgen der Corona-Krise ist die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle für die Kommunen zusammengebrochen. Der Ausgleich dieses Einkommensdefizits in diesem Jahr kostet die Bundesregierung 6,1 Milliarden Euro und die Bundesländer 4,8 Milliarden Euro.
Die Milliarden sollen verhindern, dass Kommunen noch mehr investieren. Dies hat wiederum erhebliche Konsequenzen für Bau und Handel, da Städte und Gemeinden eine Vielzahl von Aufträgen vergeben. Damit die Bundesregierung die Körperschaftsteuerdefizite ausgleichen konnte, war eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, nämlich eine einmalige Befreiung für 2020.
Laut Gesetz kostet die langfristig erhöhte Beteiligung der Bundesregierung an den Wohnkosten mit grundlegender Sicherheit für Arbeitssuchende mittelfristig rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Auch hier musste das Grundgesetz geändert werden, da die Bundesregierung zuvor bis zu 49 Prozent der nationalen Ausgaben für Wohnen und Heizen beitragen konnte. Dies ist jetzt bis zu einer Grenze von 75 Prozent möglich.
Die ostdeutschen Bundesländer erhalten von der DDR Beihilfen für Zusatzrenten
Darüber hinaus entlastet die Bundesregierung die neuen Bundesländer von den Kosten für Zusatzrenten aus der DDR. In Zukunft wird er 50 Prozent der Kosten statt 40 Prozent tragen. Der Rest der ostdeutschen Staaten trägt den Rest. Dies soll ihren finanziellen Spielraum erhöhen.
Viele Menschen erhalten Geld aus den Sonder- und Zusatzrentensystemen der DDR. Berechtigt sind beispielsweise ehemalige Mitarbeiter der Armee oder der Polizei, aber auch Pädagogen, Ingenieure, Wissenschaftler oder Ärzte. Im Gegensatz zur regulären Rente wird diese nicht von der Rentenversicherung finanziert, sondern vom Staat: Die Bundesregierung hat 40 Prozent der Zusatzrenten und die Bundesländer 60 Prozent gezahlt.
Die Aussetzung der Insolvenzpflicht wurde ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert
Der Bundestag hat auch einer weiteren Aussetzung der Insolvenzpflicht aufgrund der Koronakrise zugestimmt. Dementsprechend ist die Insolvenzpflicht bis Ende des Jahres ausgesetzt. Bisher sollte die Ausnahme Ende September auslaufen. Ziel der Großen Koalition ist es, Unternehmen weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich durch den Einsatz staatlicher Beihilfen und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen umzustrukturieren und zu finanzieren. Die weitere Aussetzung sollte jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.