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Corona-Sperrung bis Anfang 2021: die 10 Verbote – Innenpolitik

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Corona-Sperrung bis Anfang 2021: die 10 Verbote – Innenpolitik

Es war der bisher kürzeste Koronagipfel des Kanzlers und des Premierministers (60 Minuten) – aber die beschlossenen Maßnahmen sind schwieriger als je zuvor!

Geschäfte, Schulen und Kindertagesstätten schließen von Mittwoch bis mindestens 10. Januar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) damals mit etwas heiserer Stimme: „Wir sind gezwungen zu handeln und handeln jetzt.“

Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (62, SPD): „Das Virus feiert kein friedliches Weihnachtsfest.“

BILD dokumentiert die zehn wichtigsten Do’s und Don’ts, die jetzt gelten.

1. Der Einzelhandel muss schließen!

Am Mittwoch schließen alle Geschäfte und Wochenmärkte, die KEINE Lebensmittel verkaufen. Bleiben Sie offen: Abhol- und Lieferservice, Getränkegeschäfte, Reformhäuser, Baby-, Medizin- und Tierhandlungen, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgerätefachleute, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken, Postämter, chemische Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkäufe, Weihnachtsbaumverkäufe und Großhandel .

2. Weihnachten nur im nächsten Familienkreis!

Kontaktbeschränkungen (max. 5 Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre nicht eingeschlossen) bleiben in Kraft.

Nur vom 24. bis 26. Dezember sind Feiern im „nächsten Familienkreis“ erlaubt. Dies sind: Ehepartner, registrierte Partner und Partner in einer registrierten Partnerschaft, Familienmitglieder in einer geraden Linie, Geschwister, Nichten / Neffen und deren Familienmitglieder (siehe unten).

3. Friseure müssen schließen!

Friseursalons werden geschlossen, Kosmetikstudios, Massagepraktiken und Tattoo-Studios bleiben geschlossen. Es bleiben nur medizinisch notwendige Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie und Logotherapie, Fußpflege) möglich.

4. Feuerwerkskörper am Silvesterabend verboten!

Explosionen und Raketen dürfen nicht verkauft werden, verbleibende Vorräte dürfen nicht öffentlich entzündet werden (nur auf dem Hof ​​erlaubt).

5. Treffen verboten!

An Weihnachten und Silvester dürfen sich Menschen NICHT auf Straßen und Plätzen treffen!

6. Alkoholverbot im Freien!

Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten (auch an Glühweinständen!). Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt. Pubs / Restaurants können weiterhin liefern.

7. Schulen und Kindergärten müssen schließen!

Schulen und Kindergärten sind vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Der Unterricht findet nur online statt, die Schulpflicht wurde ausgesetzt. Ein Notruf sollte die Eltern bei Bedarf entlasten.

8. Singen ist in der Kirche verboten!

Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfen nur geöffnet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und auf dem Platz auch eine Maskenpflicht eingehalten wird. Singen ist verboten.

9. Ausgangssperre in Hotspots!

In Hotspots mit mehr als 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner pro Woche gelten strengere Ausgangssperren. Besucher von Seniorenheimen können nur mit einem negativen Koronatest Zugang erhalten (siehe Grafik).

10. Unternehmen sollten Urlaub geben!

Unternehmen sollten Betriebsferien eingeben oder ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit bis zum 10. Januar ins Home Office schicken.

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