Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben am Donnerstag entschieden, dass Gerichte des Landes weiterhin Fälle von Missbrauch des Völkerrechts außerhalb Deutschlands verhandeln können.
In einem bahnbrechenden Urteil entschied das Gericht, dass ausländische Soldaten in Deutschland nicht vor Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen geschützt sind und keine Immunität beanspruchen können.
Das Urteil könnte sich auf andere Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Staatsbeamte in Deutschland auswirken, beispielsweise auf den Prozess gegen zwei ehemalige Mitglieder der syrischen Geheimpolizei – der weltweit erste hochkarätige Fall gegen ehemalige Beamte im langjährigen Konflikt dieses Landes.
Worum ging es?
Die Entscheidung ergab sich aus dem Prozess gegen einen ehemaligen afghanischen Offizier, der wegen gefährlicher Körperverletzung und Kriegsverbrechen vor einem höheren Landgericht in München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Bestimmte im Ausland begangene Verbrechen gegen das Völkerrecht können vor deutschen Gerichten verfolgt werden.
Der Verdächtige soll drei gefangene Taliban-Kämpfer während der Befragung angegriffen und ihnen mit Elektroschocks gedroht haben. Außerdem soll er den Körper eines Taliban-Kommandanten wie eine Trophäe an einer Verteidigungsmauer hängen gelassen haben.
Das Münchner Gericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren Bewährungsstrafe für drei Fälle gefährlicher Körperverletzung, einen Fall in Verbindung mit Zwang und zwei Fälle versuchten Zwangs. Das Urteil beinhaltete auch eine Verurteilung wegen Kriegsverbrechen.
Die Verteidigung legte gegen das Urteil der Münchner Richter Berufung ein. Die BGH wurde gebeten zu entscheiden, ob das Gericht über Handlungen entscheiden kann, die „von einem Verdächtigen bei der Ausübung ausländischer souveräner Aktivitäten begangen wurden“.
Die Richter der BGH entschieden jedoch, dass der Immunitätsanspruch des Soldaten wegen seiner angeblichen Misshandlung und Folterung von Gefangenen – die ein Kriegsverbrechen darstellt – nicht mehr gültig ist.
In ihrer Entscheidung erklärte die BGH, dass das Oberlandesgericht in München einen Fehler bei der Missachtung der Foltervorwürfe gemacht habe. Das Untergericht habe nun die Aufgabe, ein neues Urteil für die Foltervorwürfe zu erlassen.
Was sind die weiteren Implikationen?
Der Fall dürfte weitreichende Auswirkungen auf andere Verfahren haben.
In der westdeutschen Stadt Koblenz ist einer der wichtigsten Fälle gegen zwei ehemalige Mitglieder der syrischen Geheimpolizei im Gange, die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt sind.
Einer, ein hochrangiges Mitglied der Sicherheitskräfte, das ursprünglich in Deutschland Asyl beantragt hatte, wird der Mitschuld an Folter und Mord beschuldigt.
Der Syrienkonflikt wurde vom Internationalen Strafgerichtshof nie bewertet.
Syrien ist kein Unterzeichner des niederländischen Gerichts – daher muss jeder Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dort verwiesen werden. Mitglieder des Sicherheitsrates sind jedoch China und Russland, die jeden Versuch abgelehnt haben. Insbesondere Russland ist ein Verbündeter der syrischen Regierung.
rs, rc / sms (AFP, AP, Reuters)