Donnerstag, Dezember 26, 2024

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StartTop NachrichtenDer Europäische Gerichtshof...

Der Europäische Gerichtshof unterstützt Deutschland bei Morden an afghanischen Zivilisten im Jahr 2009

BERLIN – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag in einem Streit mit afghanischen Bürgern, die die Untersuchung des Landes zu einem Angriff auf Öltanker in Afghanistan im Jahr 2009 in Frage stellen, bei dem bis zu 90 Zivilisten getötet wurden, zugunsten Deutschlands entschieden.

In seiner Entscheidung entschied das Gericht in Straßburg, dass die deutsche Untersuchung des Bombenanschlags nicht gegen den europäischen Menschenrechtsvertrag verstößt.

In der Nacht des Angriffs hatten Taliban-Kämpfer zwei Tanker mit NATO-Treibstoff entführt, aber sie waren auf einer Sandbank im Kunduz-Fluss gefangen, etwa vier Meilen von der NATO-Basis in Kunduz, Afghanistan, entfernt.

Oberst Georg Klein, der zu dieser Zeit der Kommandeur der NATO-Basis in Kunduz war, forderte US-Militärflugzeuge auf, die Tanker zu bombardieren, und sagte, er glaube, nur Aufständische seien in der Gegend und befürchteten, die Taliban könnten sie verwenden, um Angriffe zu starten, um sich zu ernähren. . Aber Dutzende von Afghanen vor Ort hatten die Panzer überflutet, nachdem die Taliban sie aufgefordert hatten, Treibstoff zu transferieren. Eine Untersuchung der deutschen Armee ergab später, dass bis zu 90 Zivilisten getötet worden waren.

Abdul Hanan, der seine Söhne Abdul Bayan (12) und Nesarullah (8) bei dem von Oberst Klein angeordneten NATO-Luftangriff vom 3. September 2009 verlor, brachte den Fall nach mehreren Rechtsstreitigkeiten im deutschen Rechtssystem vor ein europäisches Gericht.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, eine Untersuchung des Kommandierenden Generals einzustellen, gerechtfertigt sei, „weil er zum Zeitpunkt des Luftangriffs davon überzeugt war, dass am Ort des Angriffs keine Zivilisten anwesend waren“.

Das deutsche Parlament hat eine öffentliche Untersuchung des Bombenanschlags eingeleitet, die auch vor mehreren deutschen Gerichten angefochten wurde. Herr Hanan hatte argumentiert, Deutschland habe Oberst Klein beschützt, und andere, von denen er behauptete, sie seien für die Verschleierung des Luftangriffs verantwortlich.

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