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Der Fall Marcin Romanowski. Es wurde ein Antrag auf vorläufige Festnahme gestellt

Am Mittwoch reichte die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Warschau-Mokotów einen Antrag auf vorläufige Festnahme von Marcin Romanowski für die Dauer von drei Monaten ein.

„Die in dem Fall gesammelten Beweise deuten darauf hin, dass Marcin Romanowski mit hoher Wahrscheinlichkeit die ihm zur Last gelegten Verbrechen begangen hat. „Das ist die sogenannte Grundvoraussetzung für die Beantragung der Untersuchungshaft“, betonen die Forscher in der Pressemitteilung.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegen in dem Fall auch die sogenannten besonderen Gründe für die Verhängung einer Untersuchungshaft in Form einer „berechtigten Befürchtung einer rechtswidrigen Behinderung des Verfahrens“ und einer „Androhung einer hohen Strafe“ vor.

Marcin Romanowski erschien am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft. Nach Gesprächen mit Ermittlern erklärte der ehemalige Vizeminister, dass er „den Vorwürfen absolut nicht zustimmt“.. — Es gibt keine Hinweise auf illegale Aktivitäten. (…) Das aktuelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei eine Flucht vor den Fehlern, die früher begangen wurden, so der Abgeordnete.

– Der Staatsanwalt hat den Umfang dieser Anschuldigungen geändert und ist über den Rahmen dieser Anfrage an die Parlamentarische Versammlung des Europarats und den Sejm hinausgegangen – betonte der Politiker und bezog sich dabei auf auf ihre Immunität verzichten.

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