Start Technologie Der UK Healthcare Tech Deal verstößt gegen die Merger Control Line von CMA

Der UK Healthcare Tech Deal verstößt gegen die Merger Control Line von CMA

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Der UK Healthcare Tech Deal verstößt gegen die Merger Control Line von CMA

Noch eine britische Wettbewerbs- und Marktbehörde (CMA) Zusammenschluss Verweisung für eingehende Forschung, diesmal im Gesundheitswesen, um die Bereitschaft der CMA zu bestätigen „um sicherzustellen, dass der NHS nicht wesentlich mehr zahlt, als er sollteFür Produkte / Dienstleistungen.[1] Die fusionierenden Parteien Imprivata und Isosec bieten eine ähnliche Identitäts- und Zugriffsverwaltung (ICH BIN) Lösungen, die es den Mitarbeitern von Kunden im Gesundheitswesen (einschließlich NHS-Einrichtungen) ermöglichen, auf sensible Patientendaten zuzugreifen – insbesondere den Zugriff auf NHS Spine (die IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen und die soziale Versorgung in England).

Die Überweisungsentscheidung der CMA basiert auf klassischen Gründen (z. B. Einschränkung der Kundenauswahl, enger Wettbewerb zwischen den fusionierenden Parteien usw.), ist jedoch für Unternehmen der Gesundheitstechnologie in drei Hauptaspekten wichtig:

  • Unterer Gerichtsstandsschwellenwert für Geschäfte mit Gesundheitstechnologie: Das Vereinigte Königreich hat 2018 eine niedrigere Umsatzschwelle (1 Mio. GBP) für Transaktionen eingeführt, die Anlass zu nationalen Sicherheitsbedenken geben. Dieses spezielle Regime gilt für Unternehmen, die Produkte für militärische Zwecke, Computerhardware und Quantentechnologie entwickeln oder herstellen, aber seit Juni 2020 auch für Unternehmen, die in den Bereichen künstliche Intelligenz, kryptografische Authentifizierung oder fortschrittliche Ausrüstung tätig sind.[2] Sektoren und es scheint, dass der untere Schwellenwert für diesen Deal gilt, da die Parteien kryptografische Authentifizierungsdienste bereitstellen;
  • Risiko einer gleichzeitigen BEIS-Bewertung für Gesundheitsgeschäfte: Die CMA machte den Staatssekretär für Unternehmens-, Energie- und Industriestrategie auf das Abkommen aufmerksam (BEIS) gemäß § 57 Abs. 1 des Enterprise Act 2002 (EA02), da angenommen wurde, dass die Transaktion zu „Überlegungen zum öffentlichen InteresseUnter Abschnitt 58 EA02. Gemäß dem überarbeiteten Abschnitt 58 EA02die Notwendigkeit, die Fähigkeit des Vereinigten Königreichs aufrechtzuerhalten, die Auswirkungen von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu mildernWird seit dem 23. Juni 2020 als öffentliches Interesse angesehen.[3] Sobald das am 29. April 2021 in Kraft getretene Gesetz über nationale Sicherheit und Investitionen in Kraft tritt (voraussichtlich im Herbst 2021), wird es ein viel strengeres Instrument zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen bieten, das möglicherweise solche Geschäfte einem neuen Zusätzliche obligatorische Benachrichtigung vor Abschluss und Genehmigung des FDI-Regimes, das von der neuen Abteilung für Investitionssicherheit der BEIS-Abteilung eingeführt wurde.
  • Nein de minimis Ausnahme für Start-up-Deals: auch wenn die CMA in Phase 1 entscheidet, dass eine Fusion zu einer erheblichen Verringerung des Wettbewerbs führen kann (SLC) rechtfertigt eine Überweisung für eine eingehende (Phase 2) Überprüfung, es liegt im Ermessen der CMA, den Deal trotzdem zu genehmigen (sog de minimis Ermessensspielraum), wenn die relevante Marktgröße im Vereinigten Königreich weniger als 15 Mio. GBP beträgt. Hier betrachtete die CMA die Marktgröße für IAM-Lösungen für den Zugriff auf NHS Spine als klein genug für die de minimis Ausnahme, aber beschlossen, es nicht auszuüben de minimis Ermessensspielraum, da Prognosen zeigen, dass die Größe des Marktes in den kommenden Jahren voraussichtlich erheblich zunehmen wird.

Die fusionierenden Parteien haben nun ein Zeitfenster von 5 Werktagen, um der CMA ausreichende Phase-1-Abhilfemaßnahmen (sogenannte „Verpflichtungen anstelle einer Referenz“ oder UILs) zur Verfügung zu stellen, um die Phase-1-Genehmigung zu erhalten. Andernfalls wird diese Transaktion weitergeleitet. Phase 2.

Unternehmen der Gesundheitstechnologie oder potenzielle Investoren sollten daher angesichts von Fusionen und Übernahmen gut beraten sein, Anwälte für Kartellrecht / Wettbewerb / ausländische Direktinvestitionen zu konsultieren, um das Risiko von CMA- und BEIS-Untersuchungen in ihrem Zeitplan zu berücksichtigen. Während das britische Fusionskontrollsystem „freiwillig“ ist (in dem Sinne, dass Käufer gesetzlich nicht verpflichtet sind, eine CMA-Vorabgenehmigung zu beantragen – obwohl sie möglicherweise verpflichtet sind, die BEIS-Genehmigung zu beantragen, sobald die NSIA in Kraft tritt), verdeutlicht dieser Fall die Risiken hierfür , auch für kleine Deals (hier haben die Parteien mit Bedacht die CMA-Vorabgenehmigung eingeholt).

Dieser Fall zeigt auch, dass der Technologie- und Gesundheitssektor für die CMA / BEIS und die zunehmend schwierige Linie der CMA bei der Identifizierung sogenannter „Killer-Akquisitionen“ von Start-ups in dynamischen und sich schnell verändernden Märkten weiterhin vorrangige Sektoren bleiben werden, wie kürzlich von berichtet wurde Die CMA wurde in ihrer gemeinsamen Erklärung (mit den australischen und deutschen Wettbewerbsbehörden) auf die Notwendigkeit einer durchsetzungsfähigeren Durchsetzung der Fusionskontrolle hingewiesen.[4]

[1] https://www.gov.uk/government/publications/competition-and-markets-authority-annual-plan-2021-to-2022/annual-plan-2021-to-2022.

[2] Abschnitt 23A EA02.

[3] https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/627/pdfs/uksi_20200627_en.pdf.

[4] Verfügbar um: https://www.gov.uk/government/publications/joint-statement-by-the-competition-and-markets-authority-bundeskartellamt-and-australian-competition-and-consumer-commission-on-merger-control/ gemeinsame Erklärung zur Durchsetzung der Fusionskontrolle

© Copyright 2021 Knappe Patton Boggs (US) LLPNational Law Review, Band XI, Nummer 121

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