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Deutsche NGOs fordern im Rechtsstreit mit der Auto- und Gasindustrie den Abgang von Verbrennungsmotoren bis 2030

Die NGOs Umweltaktion Deutschland (DUH) und Greenpeace Deutschland Rechtsweg beschreiten gegen die Autohersteller BMW, Mercedes Benz, Volkswagen und den Gas- und Ölproduzenten Wintershall Dea wegen ihrer Auswirkungen auf den globalen Klimawandel. Basierend auf dem jüngsten richtungsweisenden Klimaurteil des Verfassungsgerichts des Landes wollen die NGOs die Unternehmen zu einer beschleunigten klimafreundlichen Umgestaltung ihrer Betriebe zwingen. Sie fordern einen Ausstieg aus Autos mit Verbrennungsmotor bis 2030 und Wintershall Dea wird spätestens ab 2026 die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder einstellen.

„Es ist an der Zeit, dass wir endlich diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die seit Jahren unser Klima zerstören“, sagte DUH-Direktor Sascha Müller-Kraenner, einer der Kläger in den vier geplanten Fällen, auf einer Pressekonferenz. Die Organisationen setzen den Unternehmen eine Frist von mehreren Wochen, um auf ihre Forderungen zu reagieren. Tun sie das nicht, werden die NGOs Klagen vor deutschen Gerichten einreichen, sagten sie. Die Zivilklagen vor Landgerichten würden mit den Argumenten des Verfassungsgerichtsurteils Verletzungen von Eigentum, Gesundheit und Bürgerrechten geltend machen. „Wir gehen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zurück“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger.

In einer unerwarteten, weithin als historisch gepriesenen Entscheidung entschied das höchste deutsche Gericht im April, dass die Klimagesetzgebung der Regierung unzureichend sei, was die Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer Verschärfung der Klimaziele veranlasste. Das Gericht hatte argumentiert, dass die Emissionsreduktionspläne der Regierung zu viel an zukünftige Generationen weitergeben und die Freiheiten junger Menschen beschneiden. Das Urteil gab den Bürgern ein Klageverfahren, aber Klagen für mehr Klimaschutz „werden in den meisten Fällen scheitern, es sei denn, wir befinden uns in einer Situation, in der der Staat seine objektive Schutzpflicht verletzt“, sagte Thorsten Müller, Vorstand der Stiftung Umweltenergierecht Energie- und Umweltrechtsforschung) hatte damals gegenüber Clean Energy Wire gesagt.

Die NGOs stellen nun fest, dass Unternehmen auch die Grundrechte respektieren und die Zukunft künftiger Generationen schützen müssen. „Damit müssen sich auch Unternehmen an die Klimagrenze des Pariser Abkommens halten“, schreibt DUH auf ihrer Website.

Auch DUH und Greenpeace berufen sich immer wieder auf ein weiteres historisches Klimastatement als Vorbild für ihr Handeln jetzt. Ein niederländisches Gericht im Mai beschlossen, dass der Ölgigant seine Emissionen reduzieren muss. Die deutschen Rechtsnormen böten nun „einen ähnlichen Rahmen“ für die NGO-Fälle, sagte eine der Anwälte Roda Verheyen. Ein Urteil würde sich nicht nur auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Deutschland auswirken. „Wenn wir diesen Fall in Deutschland gewinnen, muss auch ein VW-Werk in Mexiko schnell umstellen.“

In der ersten Entscheidung dieser Art bestätigte der Oberste Gerichtshof der Niederlande im Jahr 2019 ein Urteil einer Vorinstanz, das die Regierung dazu zwang, die Emissionsreduktionsziele zu erreichen. Der Fall inspirierte nicht nur deutsche Aktivisten, sondern auch in vielen anderen Ländern ähnliche Klagen zur Klimagerechtigkeit, darunter Belgien, Frankreich, Irland, Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz und Norwegen.

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