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Deutsche Regulierungsbehörde erklärt Facebook-Besitzer Meta. strengere Regeln auf

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Deutsche Regulierungsbehörde erklärt Facebook-Besitzer Meta.  strengere Regeln auf

BERLIN, 4. Mai (Reuters) – Das deutsche Kartellamt teilte mit, dass Meta Platforms Inc (FB.O)der Eigentümer von Facebook, hat „von überragender Bedeutung für den Wettbewerb zwischen Märkten“, eine Einstufung, die der Regulierungsbehörde mehr Spielraum gibt, um die Marktmacht digitaler Unternehmen einzudämmen.

Nach einem Gesetz, das der deutsche Gesetzgeber Anfang 2021 eingeführt hat, kann das Kartellamt aus seiner Sicht wettbewerbswidrige Handlungen untersagen.

Meta, dem auch Instagram und WhatsApp gehören, betreibe ein starkes werbefinanziertes Social-Media-Ökosystem, das weiter wächst und von einem Großteil der Bevölkerung in Deutschland genutzt wird, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit.

Die neue Einstufung schaffe die Grundlage für einen schnelleren Abschluss des anhängigen Kartellverfahrens gegen Meta.

2019 ordnete das Kartellamt dem Unternehmen an, seine Datenerhebung einzuschränken, weil das weltweit größte soziale Netzwerk seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, um die Informationen seiner Nutzer ohne deren Zustimmung zu sammeln. Meta, damals Facebook genannt, legte gegen die Entscheidung Berufung ein und der Fall ist noch vor Gericht anhängig.

Das Kartellamt hat im Jahr 2020 auch eine Missbrauchsklage gegen Meta im Zusammenhang mit der Verknüpfung seiner Virtual-Reality-Produkte Oculus mit dem Social-Media-Netzwerk eingereicht.

Ein Sprecher von Meta sagte am Mittwoch, dass sich das US-Unternehmen an die Entscheidung des Kartellamts zur Einstufung halten werde.

„Auch wenn wir die Argumentation, die zu der Entscheidung des Bundeskartellamts geführt hat, nicht teilen, werden wir uns weiterhin darauf konzentrieren, unseren Nutzern in Deutschland unter Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften das bestmögliche Erlebnis zu bieten“, sagte ein Sprecher. von Meta. Reuters.

(Diese Geschichte wird neu archiviert, um den Tippfehler im ersten Absatz zu beheben.)

Berichterstattung von Riham Alcousaa, Nadine Schimroszik und Rachel More Redaktion von Maria Sheahan

Unsere Standards: Die Treuhandgrundsätze von Thomson Reuters.

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