28. September (Renewables Now) – Die Europäische Kommission (EC) hat am Dienstag drei Maßnahmen genehmigt, die Deutschland einführen will, um die Ökostromerzeugung durch stärker marktorientierte Mechanismen zu unterstützen.
Zu den zusätzlichen Maßnahmen gehören ein Wechsel von einer festen zu einer gleitenden Marktprämie für Innovationsausschreibungen, um eine Überkompensation der Stromerzeuger in Zeiten hoher Strompreise zu verhindern; die Einführung finanzieller Anreize, um die Verbraucher zu ermutigen, in kleine Solaranlagen auf dem Dach zu investieren und Strom in das Netz einzuspeisen; und eine zusätzliche Ausschreibungsrunde für Boden- und Dachsolaranlagen im Jahr 2022.
Mit der dritten Maßnahme plant Deutschland, einen überarbeiteten Mechanismus und wettbewerbsfähigere Ausschreibungsbedingungen anzubieten, nachdem die diesjährigen beiden Auktionsrunden für Boden- und Dachsolaranlagen unterzeichnet waren.
Nach Prüfung der geplanten Maßnahmen sei die EU-Regulierungsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass die Beihilfe notwendig und angemessen sei, um die Ökostromerzeugung zu unterstützen, und dass ihre positiven Auswirkungen ihre negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb überwiegen, teilte die Kommission auf ihrer Website mit.
„Die neuen Maßnahmen werden eine Überkompensation der Erzeuger in Zeiten hoher Strompreise verhindern und zur Erhöhung der Netzstabilität beitragen, indem beispielsweise der Beitrag kleiner Solarmodule auf dem Dach maximiert wird“, sagte Executive Vice President Margrethe Vestager.
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