Dienstag, März 4, 2025

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Deutschland fordert das Vereinigte Königreich nachdrücklich auf, die Menschenrechte im Fall Assange zu verteidigen Nachrichten | DW

Die deutsche Regierung forderte das Vereinigte Königreich am Mittwoch auf, die Menschenrechte zu respektieren und die humanitären Verpflichtungen im Auslieferungsprozess des Whistleblowers und Wikileaks-Gründers Julian Assange zu erfüllen.

Die deutsche Menschenrechtskommissarin Bärbel Kofler sagte, sie verfolge das britische Auslieferungsverfahren gegen Assange „mit Besorgnis“.

„Menschenrechte und humanitäre Aspekte einer möglichen Auslieferung sollten nicht übersehen werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass der körperliche und geistige Zustand von Julian Assange bei der Entscheidung, ihn an die USA auszuliefern, berücksichtigt wird“, sagte sie. Sie fügte hinzu, dass sie weiterhin folgen würde. der Fall.

„Großbritannien ist in dieser Hinsicht an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, auch in Bezug auf mögliche Strafen und Haftbedingungen“, betonte Kofler.

„Nur weil er Journalismus praktizierte“

Washington fordert die Auslieferung von Assange auf der Grundlage des Auslieferungsvertrags zwischen den USA und Großbritannien. Er wird von den USA wegen Spionage strafrechtlich verfolgt.

Assange befindet sich seit September 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis in Belmarsh. Richterin Vanessa Baraitser wird das Urteil aussprechen. in einem Londoner Gerichtam 4. Januar. Bei der Auslieferung wird Assange zu mehreren lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hat den Fall als politisch angeklagt und als Spott über die Gerechtigkeit verurteilt und erklärt, die USA hätten ihn ins Visier genommen, „nur weil er investigativen Journalismus praktizierte“.

„Das Rechtsverfahren {gegen Assange} an sich respektiert nicht die grundlegenden Menschenrechte, das ordnungsgemäße Verfahren und die Rechtsstaatlichkeit. Die Gründe für das Auslieferungsersuchen stimmen bereits nicht mit den grundlegenden rechtlichen Standards, dem Schutz der Pressefreiheit usw. überein“, sagte Melzer gegen DW.

Wenn das britische Gericht beschließt, ihn auszuliefern, hat Assange die Möglichkeit, die Entscheidung innerhalb von 28 Tagen nach dem Urteil vor dem Berufungsgericht anzufechten und den Fall dann an den Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs weiterzuleiten. Der Fall kann dann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Frankreich, verwiesen werden.

Nach Angaben des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Berlin „selbst keine Kenntnis von den Haft- und Gesundheitsbedingungen von Assange“.

Als australischer Staatsbürger unterliegt Assange der ausschließlichen konsularischen Betreuung seines Landes gemäß der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen, sagte das Ministerium.

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