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Deutschland will LGBTQ+-Asylsuchende besser schützen

Deutschlands sogenannte „Verhaltensprognose“ zur Bewertung von LGBTQ+-Asylverfahren sollte abgeschafft werden. „Nur so können LGBTQ+-Flüchtlinge ihr Recht auf ein sicheres Leben verwirklichen – so diskret oder offen, wie sie wollen“, sagen Befürworter.

Die Bundesregierung will schwule Asylbewerber, die wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihren Heimatländern verfolgt werden, besser schützen, berichteten Medienagenturen am Mittwoch (21.09.) unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das BAMF ist dabei, neue Kriterien für Asylentscheidungen für queere Menschen umzusetzen, die ab Oktober gelten sollen. AFP gemeldet. Die neue Regelung betrifft lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Flüchtlinge.

Insbesondere die sogenannte „Verhaltensprognose“ der Regierung sollte abgeschafft werden. Im laufenden Asylverfahren in Deutschland müssen betroffene Asylbewerber nachweisen, dass sie auch in ihrem Heimatland wegen ihrer Sexualität verfolgt werden. Das BAMF überlegt dann, wie ein Antragsteller im eigenen Land „traben“ würde und formuliert seine Prognose.

Die Entscheidung über das Rückkehrrisiko muss auf der Annahme beruhen, dass der Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität bei der Rückkehr in sein Heimatland offen zum Ausdruck bringt. Die Bundesregierung will nun klarstellen, dass queere Schutzsuchende keinesfalls auf ein „diskretes Leben im Herkunftsland“ verwiesen werden dürfen.

Sexuelle Identität sollte „so diskret oder offen sein, wie sie wollen“

Laut der Richtlinie sollen Betroffene künftig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geschützt werden können, unabhängig davon, ob sie diese Orientierung in ihrem Herkunftsland „offen einhalten“ oder „eher diskret“ damit umgehen.

„Es ist nicht vorhersehbar, wie wichtig die sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität des Antragstellers ist und ob die damit einhergehende Lebensweise ein unverzichtbarer Teil der persönlichen Identität des Antragstellers ist“, heißt es in der Vorlage des Innenministeriums.

Bei der Entscheidung über eine mögliche Rückkehr der Schutzsuchenden müsse Deutschland nun prüfen, „wie Behörden oder andere Akteure voraussichtlich reagieren“ auf die zurückgekehrte Person, wenn diese ihre Sexualität offen ausleben würde.

Der Verband für Lesben und Schwule (LSVD) begrüßt die Entscheidung. Der Verband hatte die Asylentscheidungen des BAMF, insbesondere dessen „Verhaltensprognosen“, wiederholt als „unmenschliche“ Praxis gegenüber LGBTQ+-Schutzsuchenden kritisiert.

„Nur so können LGBTQ+-Flüchtlinge ihr Recht auf ein sicheres Leben verwirklichen – so diskret oder offen, wie sie es wünschen“, heißt es in der Erklärung.

Mit AFP und KNA

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