Am 1. Januar traten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, die ein erneuerbares Heizrabattprogramm vorsehen. Die neuen Regeln gewähren Rabatte von bis zu 40 %, um Hausbesitzern den Kauf und die Installation von Wärmepumpen zu erleichtern.
Die Bundesregierung hat Änderungen an ihrem Rabattsystem vorgeschlagen, um die Nutzung nachhaltiger Wärme zu unterstützen. Die neuen Regeln umfassen nun Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, nur sauber verbrennende Biomasseöfen und Heizsysteme mit Wasserstoff-Brennstoffzellen.
Das Programm übernimmt bis zu 40 % der Kosten für die Anschaffung und Nutzung von Wärmepumpen bei einem Grundfördersatz von 25 %. Je nach Wärmepumpentyp gibt es außerdem einen Förderbonus von 5 % bis 10 % für den Ersatz alter, ineffizienter Heizungsanlagen.
Der Bonus, der bisher nur Wärmepumpen mit Erdwärme, Abwasser oder Grundwasser als Wärmequelle zuerkannt wurde, könnte nun auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan zuerkannt werden.
Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die natürliche Kältemittel verwenden. Die Regierung stellte jedoch auch offene Verhandlungen über eine neue Verordnung fest, die teilweise fluorierte Kohlenwasserstoffe umfassen könnte. Je nach Ergebnis kann es noch Änderungen bei der Förderung von Propan-Wärmepumpen geben.
Eine weitere Finanzierungsbedingung ist ein Minimum Leistungskoeffizient (COP) von 2,7 und bis 3,0 COP ab 2024. Der Bundesverband Wärmepumpen teilte mit, dass es Projekte gibt, bei denen solche Jahresarbeitszahlen nicht ohne Zusatzmaßnahmen, wie z.
„Die gute Nachricht ist, dass das Finanzierungsumfeld für Wärmepumpen auch 2023 weitgehend stabil bleiben wird“, sagt Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe. „Bis zu 40 Prozent der Investitionen, nicht nur in die Wärmepumpe selbst, sondern auch in notwendige Umweltmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder die Erschließung von Geothermie werden gefördert.“
Für andere Heizsysteme wie Biomasseöfen oder Brennstoffzellensysteme gelten niedrigere Rabattprozentsätze.
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