Ab dem 1. Juli 2021 gilt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland nicht mehr – es werden Gebühren erhoben.
Ab dem 1. Juli 2021 gibt es einige Änderungen bei den Paketzustelldiensten. Der Verbraucher zahlt beispielsweise mehr, wenn das Paket nicht aus der EU kommt.
Darüber informiert nun auch DHL in einer Pressemitteilung.
Die Freigrenze von 22 Euro wurde aufgehoben
Die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland gilt nicht mehr – für Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern werden künftig Steuern und eine Pauschale von 6 Euro fällig. Diese sind entweder vom Absender im Voraus oder bei Übergabe an den Lieferanten zu bezahlen. Die Servicepauschale beinhaltet bereits Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bei der Einfuhr.
Für die eigentlichen Zollgebühren, die normalerweise erhoben werden, gilt weiterhin eine Freigrenze von 150 Euro. Ausgenommen sind lediglich Billigwaren mit Einfuhrsteuern von weniger als einem Euro. Und selbst bei diversen Haushaltsgegenständen, Büchern oder Kleidung, die weniger als 5,23 Euro kosten, erhebt der Zoll die Steuer nicht.
Die EU-Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass sie eine steuerliche Vorzugsbehandlung ausländischer Versandhändler verhindert und die heimische Wirtschaft stärkt. Die Innovation soll auch dem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt gebieten.
Beachten Sie übrigens:
Die zusätzlichen Kosten fallen auch für Bestellungen vor dem 1. Juli 2021 an. DHL und Deutsche Post warnen Kunden bereits vor „bösen Überraschungen“. Nicht das Bestelldatum ist maßgebend, sondern die Zollanmeldung in Deutschland – geht die Ware am 1. Juli beim Zoll ein, hat der Verbraucher die Servicekosten zu tragen.
Der Kunde erspart sich den Weg zum Zoll
Um dem Verbraucher weite Wege zu ersparen, werden künftig Lieferdienste wie DHL, Deutsche Post, Hermes, UPS und andere vorziehen – der Kunde zahlt direkt an den Lieferanten.
Die Pauschale kann umgangen werden, indem Sie auf einem in der EU registrierten Online-Marktplatz bestellen oder der Shop die in einem EU-Land geltende Mehrwertsteuer zahlt. Bei Stores wie Amazon, Zalando und Co. Kosten fallen selbstverständlich keine an – Sie zahlen die Mehrwertsteuer direkt bei diesen Anbietern.
Woran soll ich denken?
Verbraucher können beispielsweise die Rechnung einsehen. Wenn darauf eine Umsatzsteuer- oder europäische Steuernummer aufgeführt ist, zahlen Sie als Kunde keine zusätzliche Einfuhrsteuer. Vorsicht ist jedoch bei Produkten aus der Schweiz oder Großbritannien geboten – hier können Servicegebühren anfallen.
Zusatzinformation:
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