Mittwoch, Januar 8, 2025

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StartTop NachrichtenDie Staatsanwaltschaft ermittelt...

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit wegen Einnahmen aus Fernsehkosten

Der National Broadcasting Council blockierte Abonnementeinnahmen für PR. Es gibt eine Untersuchung

Wie er erklärte, „Das sind etwa 70 Millionen Złoty aus Rundfunkgebühren, die nicht an den polnischen Rundfunk gingen.“

Der Rest des Artikels befindet sich unter dem Video

Siehe auch: KRRiT zahlte TVP kein Geld aus der Lizenzgebühr. „Die wirtschaftliche Zukunft ist ungewiss“

Nach Angaben des Kurators wurde die Untersuchung aufgrund des von mir Ende Februar eingereichten Berichts eingeleitet.

Mit Beschluss der Staatsanwaltschaft vom 7. Mai wurde eine Untersuchung des Falles eingeleitet, der in der Zeit vom 10. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 in Warschau stattfand. als Folge von „Handlungen in kurzer Zeit, in Umsetzung einer vorher festgelegten Absicht, Nichterfüllung von Pflichten“ durch den Vorsitzenden des Nationalen Rundfunkrates „durch Nichtzahlung von Zahlungen an Polskie Radio SA bei Liquidation der dem Unternehmen aus Abonnementeinnahmen für Januar, Februar und März 2024 zugewiesenen Mittel in Höhe von 68.110.000 PLN.“

In der Mitteilung heißt es außerdem, dass auch eine Untersuchung im Fall „des Amtsmissbrauchs durch einen Amtsträger in der Person des Vorsitzenden des Nationalen Rundfunkrates in Warschau am 12. Februar 2024 durch Überweisung auf das Bankkonto von“ eingeleitet wurde Das Bezirksgericht Warschau – Mokotów in Warschau hat einen Teil der Mittel aus Lizenzgebühreneinnahmen für das Jahr 2024 für die Umsetzung des öffentlichen Auftrags der in Liquidation befindlichen Polskie Radio SA bestimmt, was zu einer unzulässigen Verteilung öffentlicher Gelder und zur Hinterlegung öffentlicher Gelder bei einem Gericht geführt hat Hinterlegung, im Gegenteil, gegen die Bestimmungen von Artikel 693 2 SI und S 2 der Zivilprozessordnung, die sich nachteilig auf das öffentliche Interesse und die in Liquidation befindliche Polskie Radio SA ausgewirkt haben, d. h. eine Handlung im Sinne von Artikel 231 Absatz 1 der Zivilprozessordnung Strafgesetzbuch.

Geld aus der RTV-Lizenzgebühr für polnisches Radio

Der Nationale Rundfunkrat entschied in einem am 7. Februar angenommenen Beschluss, dass das Geld aus der RTV-Lizenzgebühr an das Gericht gehen sollte. Es hat beschlossen, dass die Auszahlung der Einnahmen aus Lizenzgebühren für öffentlich-rechtliche Medien nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Registergerichts über die Liquidation dieser Unternehmen erfolgen wird.

Grund für die Verzögerung ist laut dem Vorsitzenden des Nationalen Rundfunkrates, Maciej Świrski, die unklare Rechtslage des polnischen Rundfunks.

Am 12. April berichtete Polskie Radio, dass der letzte Antrag auf Schadensersatzzahlung an den Vorsitzenden des Nationalen Rundfunkrates geschickt worden sei. Dies beläuft sich auf fast 73 Mio. PLN, einschließlich der nicht an Polskie Radio gezahlten Zinsen.

Die Entscheidung des National Broadcasting Council betrifft auch TVP SA. Am 9. April richtete der Insolvenzverwalter des Unternehmens, Daniel Gorgosz, eine letzte gerichtliche Vorladung an den Vorsitzenden des Nationalen Rundfunkrates zur Zahlung der Lizenzeinnahmen in Höhe von 141.780.000 PLN zuzüglich Zinsen.

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