Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wird die klassische Lebens- und Rentenversicherung laut einer Studie zunehmend zu einem Nischenprodukt. Von den 47 befragten Unternehmen in Deutschland Die Ratingagentur Assekurata gab bekannt, dass in neuen Verträgen nur 16 klassische private Rentenversicherungsverträge mit einem lebenslangen garantierten Zinssatz von 0,9 Prozent angeboten wurden. Vor einem Jahr waren es 24.
Mit anderen Worten, solche Verträge sind ein „veraltetes Modell“, sagt Assekurata-Chefanalyst Lars Heermann. Große Teile der Lebensversicherungsunternehmen verlassen sich jetzt auf Verträge mit weniger Garantien oder sogar ohne festes Rückgabeversprechen.
Lebensversicherer in Deutschland dürfen seit 2017 nur noch Verträge mit einem sogenannten garantierten Zinssatz von maximal 0,9 Prozent anbieten. Bereits zuvor war diese Höchstrate seit der Jahrtausendwende weiter gesunken. Laut Assekurata verwenden jedoch immer weniger Anbieter die derzeitige Höchstgrenze. Oft stimmten sie nur 0,5 Prozent oder sogar weniger als 0,25 Prozent zu.
Darüber hinaus bietet Marktführer Allianz auch in neuen Verträgen, mit wenigen Ausnahmen Keine 100-prozentige Garantie mehr für die gezahlten Prämien Biene. Heermann erwartet, dass viele andere Unternehmen diesem Beispiel folgen. „Die Abkehr von der vollen Prämiengarantie für die meisten Zinssätze ist ein klares Signal dafür, dass hohe Garantien nicht mit langfristig niedrigen Kapitalmarktzinsen vereinbar sind.“
Im laufenden Jahr wird das Interesse an bestehenden Verträgen aller Anbieter, Tarifgenerationen und Produkttypen im laufenden Jahr von durchschnittlich 2,74 auf 2,65 Prozent sinken. Wer nur einen garantierten Zinssatz von 0,9 Prozent im Vertrag hat, sollte je nach Anbieter mit einem durchschnittlichen Rückgang von 2,30 auf 2,11 Prozent rechnen, während Verträge mit höheren Garantien aus den Vorjahren in einigen Fällen sogar mehr als vier Prozent Zinsen sind. .
Die aufgelaufenen Zinsen beziehen sich nur auf den Sparanteil, den der Versicherer nach Abzug der Anschaffungs- und Verwaltungskosten und des Beitrags zum Todesschutz zahlt.