Winterkorn und andere Ex-VW-Manager zahlen 288 Millionen Euro Schadenersatz
288 Millionen Euro – das ist die Rekordsumme, die eine Reihe ehemaliger Spitzenspieler um Ex-Chef Winterkorn wegen des Dieselskandals an Volkswagen zahlen müssen. Das ist vor allem für Ihre Versicherer eine teure Angelegenheit.
dEx-Chef Martin Winterkorn und drei weitere Ex-Topmanager zahlen Volkswagen wegen des Dieselskandals eine Rekordgebühr. Ein Großteil der Summe entfällt auf spezialisierte Haftpflichtversicherungen.
Laut endgültiger Vereinbarung sei ein Betrag von knapp 288 Millionen Euro vereinbart worden, teilt das Unternehmen am Mittwoch mit. 11,2 Millionen Euro zahlt der ehemalige CEO selbst. Ex-Audi-Chef und Ex-VW-Vorstand Rupert Stadler wird 4,1 Millionen Euro selbst überweisen. Bei ihm und Winterkorn geht es um die Verletzung der Corporate Due Diligence. Auch Ex-Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz steuert 1,5 Millionen Euro bei, Ex-Audi-Manager Stefan Knirsch eine Million Euro.
Es gibt auch Zusatzversicherungen, die deutlich über den privaten Beträgen liegen. Sie addieren sich nach Angaben von VW auf insgesamt 270 Millionen Euro. Neben den Anwälten der ehemaligen Geschäftsführer waren mehr als 30 Versicherer an den Verhandlungen beteiligt.
Sowohl die persönlichen Leistungen als auch der versicherte Versicherungsschutz belaufen sich auf „die mit Abstand höchste Summe, die ein solches Konsortium in Deutschland je auf den Tisch gelegt hat“, so die Verhandlungsführer. Ende März fiel die Grundsatzentscheidung, Winterkorn und einige seiner Kollegen zu Dieselgate zu holen, um finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Jetzt sind die Details drin.
Auch von Ex-Entwicklungschef Ulrich Hackenberg hatte VW eine Entschädigung gefordert. Allerdings sei er „nicht zu einer Einigung bereit“, daher müssten nun „rechtliche Schritte“ gegen ihn vorbereitet werden.
Die vereinbarten Gebühren, die außerhalb von Zivil- oder Strafverfahren diskutiert wurden, könnten die jahrelange Bearbeitung von Einzelverantwortlichkeiten im Abgasskandal vorübergehend beenden. Die für den 22. Juli anberaumte Hauptversammlung muss den Beschlüssen noch zustimmen. Weitere Fragen sollten jedoch in laufenden oder anstehenden Verfahren vor den Gerichten selbst geklärt werden.
Nach der Stickoxid-Manipulation an Dieselmotoren in den USA im Herbst 2015 kam es weltweit zu Gerichtsverfahren. Auch Straf- und Verbraucherrechtler befassten sich mit den Ursprüngen des Skandals, der die Autoindustrie in eine Vertrauenskrise stürzte und den VW-Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro kostete.
Relativ früh geräumt Volkswagen an das US-Justizministerium wegen Täuschung von Kunden und Behörden. Der Aufsichtsrat hat aber auch die Kanzlei Gleiss Lutz beauftragt, interne Vorgänge in der Zeit vor der Diesel-Affäre zu untersuchen. Diese Untersuchung dauerte mehr als fünf Jahre.
Winterkorn hatte ihnen versichert, dass sie sich nach bestem Wissen und Gewissen immer korrekt verhalten hatten, bevor die Anklage erhoben wurde. Er habe „alles Notwendige getan und nichts unterlassen, was zur Vermeidung oder Minderung des Schadens geführt hätte“.
Anklage gegen Winterkorn – Vorwurf der Falschaussage vor der Kommission
Die Berliner Staatsanwaltschaft warf Winterkorn jedoch inoffizielle Falschaussagen vor der Abgasuntersuchungskommission des Bundestages vor. Dem 74-Jährigen wurde vorgeworfen, am 19. Januar 2017 vor dem Ausschuss Falschaussagen gemacht zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Winterkorn soll als Vorstandsvorsitzender wissentlich falsche Angaben zu dem Zeitpunkt gemacht haben, als er über den Einsatz von Software zur Erfassung und Manipulation der Abgaswerte im Testbetrieb informiert wurde.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab der Manager an, erst im September 2015 über solche Abschalteinrichtungen in bestimmten VW-Fahrzeugen informiert worden zu sein. Dies soll ihm laut Anklageschrift seit Mai 2015 bekannt gewesen sein. Die sogenannte Anspruchstabelle der VW AG im Juli 2015 gesprochen. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Im Kreis des Managers wurde die Veröffentlichung der Anklageschrift als Wahlkampf bezeichnet. Alle Punkte seien bereits Bestandteil des Verfahrens in Braunschweig und würden auch dort geklärt, hieß es.