Start Wirtschaft Ein-Jahres-Messinstrument: Internetzugang zu Hause immer noch schlecht

Ein-Jahres-Messinstrument: Internetzugang zu Hause immer noch schlecht

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Ein-Jahres-Messinstrument: Internetzugang zu Hause immer noch schlecht

Stand: 13.12.2022 06:33 Uhr

Heute vor einem Jahr ging das neue Messtool an den Start, mit dem Verbraucher ihr Festnetz-Internet überprüfen und so Rabattansprüche geltend machen können. Die Bilanz ist gemischt.

Den eigenen Internetanschluss messen und monatlich weniger bezahlen, wenn man von den Konditionen abweicht: Das ist die Idee hinter dem Messtool widebandmessage.de für Verbraucher, das die Bundesnetzagentur am 13 Telekommunikationsgesetz.

Ist das Netz zu Hause deutlich schlechter als vertraglich vereinbart, haben Haushalte Anspruch auf eine Reduzierung der monatlichen Kosten. Ein Jahr nach Einführung des sogenannten Minderungsrechts und des dazugehörigen Tools, das im Browser oder als Desktop-App genutzt werden kann, zieht die Bilanz eine durchwachsene Bilanz.

Die Nutzerzahlen sind rückläufig

Aus den Testmessungen, die demnächst auch für den Mobilfunk vorliegen, wird eines deutlich: Internetkonzerne bieten in tausenden Fällen immer noch einen viel zu schlechten Service an. Von Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022 hätten Verbraucher rund 28.000 für den Rechtsanspruch erforderliche Ablesungen vorgenommen, teilte die Bundesnetzagentur diese Woche auf dpa-Anfrage mit. Es wurde fast ausschließlich ein Minderungsanspruch festgestellt.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ist daher zufrieden: „Das Messgerät hat sich nach einem Jahr bewährt“, betont der ehemalige Verbraucheranwalt. „Wir helfen Tausenden von Verbrauchern zu beweisen, dass ihr Anbieter nicht gut abschneidet.“ Seit ihrer Einführung wurde allein die App satte 100.000 Mal heruntergeladen und installiert. Gerade am Anfang haben viele Verbraucher mit zeitaufwändigen Messungen begonnen.

Das Problem: Viele Nutzer haben es nicht beendet. Es sind 30 Tests über drei Tage erforderlich, mit unterschiedlichen Zeitabständen zwischen den Tests. Nur wer durchhält bekommt am Ende ein Protokoll. Zudem verflog das anfängliche Interesse meist schnell. Mehr als die Hälfte der genannten Messungen (15.000) wurden bereits in den ersten zweieinhalb Monaten nach dem Start durchgeführt.

Kabel werden in einen Router eingebunden

Langsames Internet: Reduktion pro Messprotokoll

Internettarifverträge enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale, minimale und normalerweise verfügbare Datenrate angibt. Von diesen Vorgaben darf laut Gesetz keine „erhebliche, dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ vorliegen, sonst kann der Verbraucher einen Preisnachlass beanspruchen.

Für das neue Reduzierungsrecht müssen Verbraucher die Desktop-App „breitbandmessung.de“ zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen, allerdings über das LAN-Kabel und nicht über das WLAN, denn der drahtlose Zugriff auf das Festnetz beschleunigt das Internet.

Um ein Messprotokoll zu erhalten, sind insgesamt 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen erforderlich. Zwischen den Messungen sollten mindestens fünf Minuten oder zwischen der fünften und sechsten Messung des Tages mindestens drei Stunden liegen. Der Gesamtzeitraum der „Messkampagne“ sollte zwei Wochen nicht überschreiten.

Kritik an mangelnder Transparenz und hohem Aufwand

Verbraucherschützer weisen auf einige negative Aspekte hin. Ein Kritikpunkt: Das Messprotokoll enthält keine Informationen darüber, wie viel Verbraucher bei ihrer monatlichen Rechnung tatsächlich sparen können. Dies sollten Sie individuell mit Ihrem Anbieter besprechen. Geregelt wird lediglich, ob die Geschwindigkeit fester Breitbandanschlüsse vertragsgemäß ist oder nicht, etwa wenn bei 90 Prozent der Messungen die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit nicht erreicht wird.

Im ausgefüllten Logbuch können die Haushalte endlich erkennen, ob eine Anomalie vorliegt. Internetanbieter verwenden unterschiedliche Kriterien, um die konkrete Höhe des Rabatts zu berechnen. Für Verbraucher „wird auch auf Nachfrage teilweise nicht nachvollziehbar erklärt, wie die Rabatthöhe ermittelt wird“, heißt es in den Verbraucherzentralen. Aus diesem Grund bieten sie auf ihrer Website einen Rabattrechner an, mit dem Benutzer genau wissen, wie viel Rabatt ihnen zusteht.

Die Gründe für den jüngsten Rückgang der Messungen sind jedoch unklar. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Messungen zu aufwändig und nicht benutzerfreundlich sind. Nach ihrer Einschätzung ist die Zahl der nicht angemeldeten Haushalte mit einem schlechteren Internet als vertraglich vereinbart hoch.

Die Branche sieht eine positive Entwicklung

Internetprovider hingegen sehen die Entwicklung als Beleg dafür, dass sich ihre Leistungsfähigkeit verbessert hat. Zudem ist die Zahl der Messungen mit nachweislich schlechtem Internet im Vergleich zu den 38 Millionen Breitbandanschlüssen in Deutschland sehr gering. „Die insgesamt sehr geringe Anzahl an Beschwerden zeigt unseres Erachtens deutlich, dass sich die große Mehrheit der Nutzer mit ihrem Internetanschluss gut betreut fühlt“, sagt Jürgen Grützner vom Internet-Branchenverband VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Telekommunikationsanbietern e.V.). Mehrwertdienste).

Bei der Telekom beispielsweise soll die Zahl der Beschwerden mit einer niedrigen dreistelligen Zahl pro Woche auf niedrigem Niveau liegen. „Wir bearbeiten jeden Fall und suchen im Sinne unserer Kunden immer nach passenden Lösungen. Selbstverständlich gewähren wir auch die gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte“, sagte eine Sprecherin des Bonner Konzerns. Bisher gibt es keine Beschwerden. Vodafone hat eine ähnliche Aussage gemacht. „Die wenigsten Kunden des Festnetzes haben bisher einen Rabatt beantragt, den wir natürlich in begründeten Fällen gewährt haben“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Verbraucheranwälte äußern dennoch Kritik an den Anbietern. Nach ihren Erkenntnissen lehnten die Unternehmen einen Rabatt „in der Regel nicht ab, obwohl die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). Wenn ein Unternehmen wirklich hartnäckig ist, können Verbraucher zum Amtsgericht gehen. Sie könnten dort gute Karten haben, nachdem sich das Gesetz vor einem Jahr geändert hat.

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