Riesenwirbel kurz vor dem Start der ersten Hauptrunde im DFB-Pokal. Tatsächlich schien alles geregelt zu sein: Schalke musste im Pokal gegen die beste bayerische Amateurmannschaft spielen. Nach Angaben des Bayerischen Fußballverbandes (BFV) wäre das der 1. FC Schweinfurt 05, derzeit der erste in der Landesliga. Aber nur, weil Türkgücü – Tabellenführer bei Saisonunterbrechung – vom BFV als Promoter der 3. Liga verpflichtet wurde. Türkgücü wurde daraufhin vom Regionalwettbewerb ausgeschlossen und Schweinfurt meldete sich für den Pokal an.
Der BFV muss die Meldung von Schweinfurt überprüfen
Türkgücü München wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und beantragte sie nach eigenen Angaben durch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I. Und das wurde nun in einer vorläufigen Entscheidung entschieden: Der BFV muss den Schweinfurter Bericht zurückziehen und Türkgücü an die DFB-Pokal. Der DFB muss diese Maßnahmen zulassen.
Der Geschäftsführer von Türkgücü, Max Kothny, kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Wir freuen uns, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, da es seit vielen Jahren die Praxis des bayerischen Fußballverbandes ist, die beste bayerische Amateurmannschaft zu haben.“ am DFB-Pokal teilnehmen. Eine kurzfristige Änderung der Satzung des BFV, die es Schweinfurt 05 ermöglicht hätte, im DFB-Pokal zu spielen, zeigt, dass die ursprüngliche Position, die immer von Türkgücü München verteidigt wird, legitim ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an mit unserer geplanten Teilnahme am DFB-Pokal verbunden. „“
„Das Urteil ist noch sehr frisch. Wir warten jetzt auf weitere Informationen vom DFB.“ Max Kothny
Der DFB wird das Spiel Schalke – Schweinfurt zunächst absagen
In der Zwischenzeit hat das Wettbewerbsmanagement für den DFB-Pokal auf Wunsch des BFV das für Sonntag, den 13. September 2020 zwischen dem 1. FC Schweinfurt 05 und dem FC Schalke 04 geplante Spiel abgesagt. Der Deutsche Fußballbund (DFB) will über die Verschiebung des Spiels entscheiden, sobald die rechtliche Klärung geklärt ist.
„Der BFV ist nicht gegen die aktuelle Situation und musste den DFB schließlich auffordern, das für Sonntag, den 13. September 2020 geplante Spiel des FC Schweinfurt 05 gegen den FC Schalke 04 abzusagen, bis die anhängige Gerichtsentscheidung in die Angelegenheit. “Reinhold Baier, Vizepräsident für Rechtsfragen beim BFV, gab in einer Pressemitteilung bekannt.
„Der BFV bedauert diese Aktion ausdrücklich und ist aufgrund seines kurzfristigen Charakters und der praktisch nicht existierenden Möglichkeit, vor dem Spiel am Sonntag rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung einzuleiten, gezwungen, diesen Schritt zu unternehmen.“ Reinhold Baier