Warum ist das wichtig?
Gemäß den Vorschriften ist ein Antrag auf Auszahlung eines Energiegutscheins beim für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Stadtpräsidenten zu stellen. Anträge auf einen Gutschein können beim Gemeindeamt, über ein Online-Formular, über die ePUAP-Plattform, über den mObywatel-Antrag, aber auch über Poczta Polska eingereicht werden. Im letzteren Fall ist das Datum des Poststempels maßgebend. Nach Angaben des Klimaministeriums sollen die Zahlungen aus dem Gutschein bis Ende 2024 erfolgen.
Wie hoch wird der Gutschein sein?
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Einpersonenhaushalte haben Anspruch auf Unterstützung in Höhe von 300 PLN, Zwei- und Dreipersonenhaushalte erhalten 400 PLN, Haushalte mit vier bis fünf Personen erhalten 500 PLN und Haushalte mit sechs oder mehr Personen erhalten 600 PLN. Wenn Ihr Haushalt elektrische Heizquellen nutzt, erhöht sich der Wert des Energiegutscheins um 100 %. Abhängig von der Größe des Betriebs liegt dieser zwischen 600 und 1.200 PLN.
Bei der Auszahlung des Gutscheins gelten zwei Einkommensgrenzen: bis zu 2.500 PLN für Einpersonenhaushalte und bis zu 1.700 PLN pro Person für Mehrpersonenhaushalte sowie das Prinzip „PLN für PLN“. Das bedeutet, dass der Gutschein auch bei Überschreiten des Einkommenskriteriums gewährt wird, sein Wert jedoch um den überschrittenen Betrag gemindert wird.
Wie viele Bewerbungen wurden eingereicht?
Nach neuesten Angaben des Klimaministeriums wurden bis Mitte September 2 Millionen Anträge auf Energiegutscheine im Wert von 1 Milliarde PLN eingereicht, das Ministerium rechnet mit maximal 3,5 Millionen Anträgen.
Die Regierung hat noch nicht entschieden, ob das Energiepreisschildsystem bis 2025 verlängert wird. Im Haushaltsentwurf für das nächste Jahr sind 2 Milliarden PLN für Entschädigungen im Zusammenhang mit dem möglichen Einfrieren der Energiepreise vorgesehen.
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