Neckarsulm –
Eine nahtlose Kühlkette ist entscheidend für frische Produkte. Wie Kaufland am Donnerstag (11. Februar) bekannt gab, ist dies zu diesem Zeitpunkt anscheinend für kein bestimmtes Wurstprodukt garantiert.
- Produktrückruf bei Kaufland
- Gesundheitsgefahr nach unterbrochener Kühlkette
- Wurstprodukte sollten nicht konsumiert werden
Der Supermarkt hat daher eine Rückrufaktion gestartet. Dies beinhaltet alle Packungen, die zwischen dem 5. und 10. Februar verkauft werden.
Rückruf aus Kaufland: Essen Sie keine „Leberwurst fein“ von Zimbo
Die betroffene „Leberwurst fein“ vom Hersteller Zimbo in der Packung von 130 Gramm darf daher unter keinen Umständen konsumiert werden. Manchmal wurde die Kühlkette nicht für kurze Zeit, sondern für mehrere Tage unterbrochen.
Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs verdorben ist und die Gesundheit schädigen kann. Beim Verzehr besteht die Gefahr von Magenverstimmung oder Durchfall und Erbrechen.
Im Gegensatz zu vielen Rückrufen ist nicht nur eine bestimmte Charge mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen. Ausschlaggebend ist das Kaufdatum zwischen Freitag (5. Februar) und Mittwoch (10. Februar) letzte Woche.
Zimbos „Leberwurst-Geldstrafe“ kann an allen Kaufland-Standorten ausgetauscht werden
Die Leberwurst kann an allen Kaufland-Standorten umgetauscht werden, eine Quittung ist nicht erforderlich. Alle nicht verkauften Produkte wurden sofort aus dem Verkauf genommen, wie Kaufland im Rückruf betonte.
Bei Verbraucherfragen verwies die Kette auf die gebührenfreie Hotline 0800/1528352. (bc)