Die Ko-Vorsitzenden der Politischen Arbeitsgruppe des Berliner Prozesses (Algerien, Deutschland, Liga der Arabischen Staaten und UNSMIL) beriefen am 19. Mai ein Treffen der Arbeitsgruppe ein, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte Libyens auf dem politischen Weg vorzunehmen. Sie bekräftigten, dass die Abhaltung nationaler Wahlen am 24. Dezember 2021 die übergeordnete Priorität bleibt, um die Vorbereitungsphase und den demokratischen Übergang Libyens abzuschließen, wie im Fahrplan des Libyschen Politischen Dialogforums (LPDF) vereinbart.
Die Ko-Präsidenten lobten die Arbeit des LPDF-Rechtsausschusses, der einen Vorschlag für eine Verfassungsgrundlage für die nationalen Wahlen am 24. Dezember 2021 entwarf. Sie begrüßten die Entscheidung des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Leiters der UNSMIL, Jan Kubis, vom 26. bis 27. Mai eine virtuelle Plenarsitzung des LPDF einzuberufen, um diesen Vorschlag zu prüfen. Die Ko-Präsidenten ermutigten die LPDF, alle offenen Punkte im Geiste des Kompromisses zu klären, um eine umfassende Einigung zu erzielen.
In diesem Zusammenhang erinnerten die Ko-Präsidenten an die Resolution 2570 (2021) des Sicherheitsrates vom 16. April 2021, in der sie die zuständigen libyschen Behörden und Institutionen, einschließlich des Repräsentantenhauses, aufforderten, die Wahlen am 24. Dezember 2021 zu erleichtern und die Verfassung zu klären Basiswahlen und erforderlichenfalls Verabschiedung von Rechtsvorschriften bis spätestens 1. Juli 2021.
Sie begrüßten die Bereitschaft des Repräsentantenhauses, wie aus jüngsten Erklärungen des Präsidenten des Repräsentantenhauses hervorgeht, den Vorschlag für eine verfassungsmäßige Grundlage des LPDF entgegenzunehmen und zu prüfen.