Von Anke Rottmann und Stefan Blatt
Private Schwimmer Ernst August von Hannover (68) mit seiner Freundin Claudia (48) im siebten Himmel, doch was seine Finanzen betrifft, ziehen dunkle Wolken am Horizont auf. Nach dem Prozess seines Sohnes Ernst August Jun. (39), von dem er Geschenke erbeutet hatte, droht der Ruin.
Ernst August von Hannover: Er zieht die Klage zurück
Der Guelph-Chef hatte zusammen mit seinem Anwalt Malte Berlin (62) aus Salzburg (Österreich), der wiederum zur EAH BetriebsgmbH (EAH GmbH) gehörte, eine Stiftung für den gerichtlichen Streit gegen seinen Sohn gegründet. Gemeinsam mit Ernst August reichte sie in Hannover eine Klage gegen den Junior wegen „grober Undankbarkeit“ ein. Im Laufe des Verfahrens wird der Ehegatte von Prinzessin Caroline (65) mit seinem Geschäftspartner und zog seine Privatklage zurück. Die EAH GmbH veröffentlichte eine Stellungnahme: „Es wird spekuliert, dass Ernst August Prinz von Hannover dieses Vorgehen mit seinem Sohn gegen Bezahlung vereinbart haben soll.“
So viel muss der Welfenprinz zahlen
Das Gericht wies die Klage der EAH ab. Einerseits, weil der Richter eine grobe Undankbarkeit nicht feststellen konnte, andererseits wegen eines Rechtsfehlers. Ernst August hatte mit der EAH GmbH einen Forderungskaufvertrag abgeschlossen und Forderungen, die er gegen seinen Sohn geltend machen wollte, entgeltlich abgetreten. Der Richter interpretierte dies als Inkassovertrag. Dafür müsste das Unternehmen als Inkassounternehmen registriert sein. Der Vertrag ist damit hinfällig und die EAH GmbH ist nicht zur Reklamation berechtigt.
Da der Streitwert vom Gericht auf 30 Millionen Euro geschätzt wurde, werden nun hohe Gebühren fällig. Über die Kosten wurde noch nicht entschieden. Sie werden auf fast eine Million Euro geschätzt. 21 Prozent davon muss Ernst August tragen, voraussichtlich bis zu 210.000 Euro. EAH GmbH, an der er über die Stiftung beteiligt ist, der Rest. Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet und seine Schulden gegenüber fünf Gläubigern auf eine halbe Million Euro festgesetzt. Wer dafür haftet, muss Administrator Karl Ludwig Vavrovsky (76) klären. Sicher ist, dass es für den Welfenprinzen finanziell eng werden könnte, da bis Ende des Jahres noch eine Anwaltsrechnung in Höhe von 50.000 Euro zu bezahlen ist. Gut, dass er sich mit seiner Familie besser versteht und auf Hilfe von seinem Sohn Caroline und auch von Claudia hoffen kann.