von Stefan Rullktter, Euro am Sonntag
Ich bin seit über 20 Jahren ein treuer Aktionär von Siemens und habe wiederholt Aktien gekauft, als der Aktienkurs fiel. Sollte ich bei der Zuteilung von Siemens Energy-Aktien mit Steuerfallen rechnen – und spielt es eine Rolle, wie lange die alten Aktien auf dem Handelskonto sind?
URO AM SONNTAG:Als Ausgleich für die Straffung des Konzerns erhalten die Siemens-Aktionäre am 28. September eine neue Aktie der Siemens Energy SE für jeweils zwei eigene Siemens-Aktien. Diese Abspaltung sollte für Anleger steuerlich neutral sein, da bestehende Teile des Unternehmens an eine Tochtergesellschaft übertragen werden.
Nach Ansicht der Steuerbehörden bleiben die Anschaffungskosten für das gesamte Siemens-Aktienportfolio daher unverändert. Die bisherigen Anschaffungskosten werden im Verhältnis zwei zu eins zwischen den alten Siemens-Papieren und den neuen Siemens Energy-Aktien aufgeteilt.
Auf dieser Grundlage unterliegen später realisierte Kapitalgewinne in der Regel der Quellensteuer zuzüglich des Einzelzuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer (maximal 27,99 Prozent). Die Pauschalsteuer kann durch die Einsparungen vermieden werden (801 Euro pro Jahr für Singles, 1.602 Euro für gemeinsam bewertete Partner). Zu diesem Zweck müssen die Aktionäre ihrer Depotbank einen Freistellungsbescheid vorlegen.
Aktionäre, die Siemens-Aktien vor Einführung der Quellensteuer im Jahr 2009 gekauft haben und diese seitdem ohne Unterbrechung besitzen, sind noch besser dran. Wurden Siemens-Aktien vor und nach 2009 erworben, werden die Tranchen steuerlich unterschiedlich behandelt. Die FIFO-Methode („first in, first out“) muss beachtet werden: Im Falle eines Verkaufs gelten die zuerst erworbenen Wertpapiere als verkauft.
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