BJ.1 ist eine Unterlinie der bestehenden und weit verbreiteten Linie BA.2. Sie hat jedoch 14 zusätzliche Mutationen. „Was sofort auffällt, ist, dass die vielen neuen Mutationen in der Rezeptorbindungsdomäne und der NTD-Antikörperbindungs-„Supersite“ dicht gehäuft sind“, erklärt Elling.
Das könnte bedeuten, dass das Virus leichter in Zellen eindringen oder zumindest aggressiver agieren kann. Ob es sich bei BJ.1 wirklich um eine neue Unterlinie handelt, wie der Name vermuten lässt, bleibt abzuwarten. Ursprünglich wurde es von seinen Entdeckern BA.2.10.1 genannt. Einer der an der wissenschaftlichen Diskussion um die Bedeutung der Mutationen beteiligten Forscher, der Schweizer Forscher Cornelius Roemer, wählte einen neuen Namen. Allerdings hat die WHO diesen Begriff noch nicht verwendet.
„Immune Escape sehr wahrscheinlich“
Laut dem Wissenschaftler macht dieses Mutationspaket eine neue signifikante Immunflucht sehr wahrscheinlich. Immune Escape bedeutet, dass das virale Genom so verändert wurde, dass es Antikörpern von Geimpften und Gesunden besser entkommen kann.
„Man kann nur hoffen, dass das Virus in Bezug auf die Infektiosität erhebliche Kosten verursachen wird.“ Das bedeutet, dass es zwar über die Werkzeuge verfügt, um Zellen besser anzugreifen, sich aber weniger selbst verteidigen kann – und nicht mit den derzeit dominierenden Unterlinien konkurrieren kann. Elling fordert eine ständige Überwachung der neuen Unterlinie und eine fortgesetzte Probensequenzierung.
Das Robert-Koch-Institut weist in seinem aktuellen Wochenbericht vom vergangenen Donnerstag lediglich die Untervariante BA2.75 als neue Linie aus. „Die Verbreitung der BA.2-Unterlinie BA.2.75 wurde in Indien sowie in mehreren anderen Regionen weltweit beobachtet“, heißt es. In Deutschland wurden in Stichproben 33 Sequenzen identifiziert.
„Das Mutationsprofil dieser Variante weist auf ausgeprägte Immunescape-Eigenschaften hin. Ein Wachstumsvorteil von BA.2.75 in einem BA.4/BA.5-dominierten Ereignis wie in Deutschland ist derzeit nicht erkennbar“, schreibt das RKI. Inwieweit dies auch für die neue Unterlinie BJ.1 gilt, werden weitere Betrachtungen zeigen.