Es ist ein trauriger Geburtstag: Sexy Cora (✝23) ist seit genau zehn Jahren tot, am 20. Januar 2011 übergab die deutsche Pornodarstellerin ihren Ehemann Tim Wosnitza und ihre Lieben in tiefer Trauer – an diesem Tag starb die Blondine im Alter von nur 23 Jahren. Der Grund dafür: Während Cora sich ihrer fünften Brustoperation unterzogen hatte, hörte ihr Herz auf zu schlagen. Nicht einmal eine intensive medizinische Behandlung konnte sie retten. Sie starb an den Folgen der chirurgischen Komplikationen. Heute ist der zehnte Jahrestag dieses traurigen Tages – Promiflash wirft einen weiteren Blick zurück auf das Leben des Pornostars.
Die junge Frau begann ihre erfolgreiche Karriere als Prostituierte. Cora entdeckte bald ihre Leidenschaft für Amateurpornografie und veränderte ihre Karriere. 2009 begann sie, ihre Sexfilme mit medialer Aufmerksamkeit zu drehen. Zum Beispiel gab es ein Shooting mit zwölf Männern in einem Naturschutzgebiet – das Ergebnis war ein Polizeieinsatz. Sie wollte jedoch den Weltrekord für Oralsex in St. Pauli aufstellen. Die Karriere der Ostberlinerin teilte sie mit ihrem Mann Tim aufgebaut, schnell boomt. 2010 schaffte sie es sogar als Kandidatin zur Show Großer Bruder und wurde schnell ein Favorit der Zuschauer.
Aber dann der Schock! Nach ihrer fünften Brustoperation starb Cora 2011 an den Folgen des Eingriffs. Ihr Ehemann Tim war in Promiflash-Interview im Jahr 2013, wie es hätte zustande kommen sollen: „Für mich hätte es eine fehlerhafte Beatmung sein müssen, die letztendlich zum Tod durch vollständiges Organversagen führte.“
Tatsächlich wurde der verantwortliche Anästhesist des fahrlässigen Mordes für schuldig befunden und zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Gefordert für die Folgekosten des vorzeitigen Todes seiner Frau Tim Wosnitza Entschädigung im Jahr 2016. Die Entscheidung des Gerichts: Von 2013 bis 2022 sollte er Anspruch auf eine monatliche Zahlung von maximal 5.733 Euro haben. Kurz bevor das Urteil zu der Zeit verkündet wurde Tim PromiflashFormat dieses Betrags: „Zunächst geht es um die Erstattung von Bestattungskosten und die danach geschuldete medizinische Versorgung. Dann um Bewertungskosten, Gebühren und, wie vom BGB vorgeschrieben, auch um Unterhalt.“
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