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Gil Ofarim: Leipziger Gericht hält an Prozessbeginn im Oktober fest | Regional

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Gil Ofarim: Leipziger Gericht hält an Prozessbeginn im Oktober fest |  Regional

Umarmung im Prozess gegen Gil Ofarim |

Das Landgericht Leipzig hält an einem Prozessbeginn im Oktober fest

Leipzig- Obwohl sich die Anwälte von Gil Ofarim (40) weiter wehren, hält das Landgericht daran fest: Ab dem 24. Oktober muss sich der Sänger wegen falschen Verdachts und Verleumdung in Leipzig verantworten.

Ein neuer Brief seiner Anwälte mit Vorwürfen gegen den Vorsitzenden der 6. Strafkammer, Jens Kaden, lässt den Vizepräsidenten und Gerichtssprecher Hans Jagenlauf kalt.

„Die Verteidigung hat mit Blick auf die Strafprozessordnung eine interessante Variante ins Spiel gebracht“, sagte Jagenlauf gegenüber BILD. „Wir haben bereits über den Befangenheitsantrag gegen den Richter entschieden. Die Anklagen gegen Gil Ofarim bleiben unverändert. Über eine diesbezügliche Beschwerde wird das Oberlandesgericht zu entscheiden haben.“

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Quelle: BILD

20.10.2021

Demnach habe der jüdische Musiker in seinem viralen Video auf Instagram und gegenüber der Polizei fälschlicherweise behauptet, ein Mitarbeiter des Leipziger Hotels „The Westin“ habe ihn am Abend des 4. Oktober 2021 gebeten, „seinen Stern wegzulegen“. ‚“. Er soll den Davidstern an seiner Halskette gemeint haben, der auf Überwachungsvideos nicht zu sehen ist.

Vergleich mit sexueller Belästigung

Die Anwälte von Ofarim, Markus Hennig und Dr. Alexander Stevens lehnt Jens Kaden als Richter für den Prozess ab, weil er in einem Vorgespräch gesagt haben soll, er habe sich schwer getan, sich Antisemitismus in einem Nobelhotel vorzustellen. Sie stellten einen Vergleich an, der vor Gericht auf Unverständnis stieß.

„Eine solche Aussage wäre vergleichbar mit dem Fall, dass eine Frau behauptet, in einem Hotel Opfer sexueller Belästigung geworden zu sein, und der zuständige Richter vorab gesagt hat, er könne sich das aufgrund der Preisklasse des Hotels nicht vorstellen.“ sagten sie in ihrer Nachricht.

Hans Jagenlauf: „Darauf gehe ich nicht ein.“ Allerdings muss das Amtsgericht nun einen zweiten Befangenheitsantrag prüfen und erneut über die Besetzung entscheiden. „So wie die Dinge jetzt stehen, wird Richter Kaden ab dem 24. Oktober den Vorsitz führen.“ Bis zum 30. November waren sieben Verhandlungstage angesetzt.

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