BERLIN, 27. Juli (Reuters) – Google hat am Dienstag mitgeteilt, dass es rechtliche Schritte gegen eine kürzlich in Kraft getretene erweiterte Version des deutschen Hassredegesetzes einleitet, da seine Bestimmungen das Recht der Nutzer auf Privatsphäre verletzen.
Die Abteilung Alphabet (GOOGL.O), die die Videoplattform YouTube betreibt, hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen eine Regelung eingereicht, die die Weitergabe von Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden erlaubt, bevor eine Straftat feststeht begangen wurde.
Die Forderung nach einer gerichtlichen Überprüfung kommt, als Deutschland sich auf die Parlamentswahlen im September vorbereitet, da befürchtet wurde, dass feindliche Diskurse und Eingriffe in den sozialen Medien die normalerweise gelassene Wahlkampfpolitik des Landes destabilisieren könnten.
„Dieser massive Eingriff in die Rechte unserer Nutzer verstößt aus unserer Sicht nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch gegen das deutsche Grund- und Europarecht“, sagte Sabine Frank, Regionalleiterin für Politik bei YouTube. Blogeintrag.
Anfang 2018 hat Deutschland das Anti-Hass-Gesetz (NetzDG) verabschiedet, das die sozialen Online-Netzwerke YouTube, Facebook (FB.O) und Twitter (TWTR.N) für die Überwachung und Entfernung giftiger Inhalte verantwortlich macht.
Das Gesetz, das auch soziale Netzwerke verpflichtete, regelmäßig Berichte über deren Einhaltung zu veröffentlichen, wurde weithin als ineffektiv kritisiert, und das Parlament verabschiedete im Mai ein Gesetz zur Verschärfung und Erweiterung seiner Anwendung.
Google hat insbesondere einer Anforderung im erweiterten NetzDG widersprochen, wonach Anbieter personenbezogene Daten von Personen, die ihrer Meinung nach hasserfüllte Inhalte teilen, an Strafverfolgungsbehörden weitergeben müssen.
Nur wenn diese personenbezogenen Daten im Besitz von Strafverfolgungsbehörden sind, wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht, was bedeutet, dass Daten von unschuldigen Personen ohne deren Wissen in einer Kriminaldatenbank landen könnten, heißt es.
„Netzwerkanbieter wie YouTube sind nun verpflichtet, Nutzerdaten massenhaft und massenhaft ohne Gerichtsbeschluss und ohne Wissen des Nutzers automatisiert an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln“, sagte ein Google-Sprecher.
„Dadurch werden Grundrechte untergraben, daher haben wir uns entschieden, die einschlägigen Bestimmungen des NetzDG durch das zuständige Verwaltungsgericht in Köln gerichtlich überprüfen zu lassen.“
Berichterstattung von Douglas Busvine; Redaktion von Catherine Evans
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