Was ist passiert? Günther Klum hatte am 17. März heimlich den Namen „Leni Klum“ als Marke angemeldet – ohne Heidis Wissen. Er sicherte sich auch die Rechte an Lenis Spitznamen „Mauskatze“. Stolz postete er auf Instagram das Zertifikat des „Büros der Europäischen Union für geistiges Eigentum“, in dem er als offizieller Namensträger genannt wurde. Dies hätte ihm die Möglichkeit gegeben, Kosmetik, Schmuck, Musik oder Mode mit dem Namen seiner Enkelin zu veröffentlichen. Günther hatte die Rechnung jedoch ohne Heidi beglichen, die sofort Nichtigkeitsklage einreichte. Auch Günther postet das und ärgert sich: „Warum das?“
Dass Günther Klum Der Streit um Lenis Namen in den sozialen Medien ist einer der Punkte, die für Heidi Klums Anwältin Maria Höricke ganz oben auf der Liste stehen. Laut „Bunte“ würde sie Günther Klum vorwerfen, „bewusst einen öffentlichen Streit anzustreben“ und dem Streit um Lenis Namen nicht nachzugeben. Der öffentliche Streit könne „der persönlichen Entwicklung ihrer minderjährigen Kundin“ schaden, sagte Bunte. Maria Höricke, die für die renommierte Anwaltskanzlei „Lacore“ tätig ist. Peinlich findet Leni, dass der Familienstreit Schlagzeilen macht, was ihr wiederum „Seelenquälerei“ zufügt. Zudem könnte der vieldiskutierte Streit nachteilige Umweltreaktionen „auslösen“, die Lenis Ruf schädigen könnten.
Günther Klum habe bei der Sicherung der Namensrechte „gegen ihren (Lenis) Willen“ gehandelt. Heidi soll Maria Höricke im Namen von Leni beauftragt haben, die Rechte am Namen ihrer Tochter zurückzufordern. Eine Spezialität der Rechtsanwältin, die auf ihrer Website schreibt, dass sie Sie gerne „in allen Fragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrechts“ berät.