Start Top Nachrichten Julia Przyłębska spricht von der „Anarchisierung des Rechts“ und veröffentlicht die Stellungnahmen selbst

Julia Przyłębska spricht von der „Anarchisierung des Rechts“ und veröffentlicht die Stellungnahmen selbst

0
Julia Przyłębska spricht von der „Anarchisierung des Rechts“ und veröffentlicht die Stellungnahmen selbst

Julia Przyłębska, Leiterin des Verfassungsgerichts, ordnete die Veröffentlichung von acht Urteilen des Verfassungsgerichts auf seiner Website an. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, deren Inhalt nicht vom Government Legislation Center veröffentlicht wurde. RCL wird keine Stellungnahmen im Zusammenhang mit der im März angenommenen Sejm-Resolution zur Beseitigung der Folgen der Verfassungskrise 2015–2023 veröffentlichen. Der Sejm entschied daraufhin, dass Mariusz Muszyński, Justyn Piskorski und Jarosław Wyrembak keine Richter des Verfassungsgerichtshofs sind und dass zahlreiche Urteile des Verfassungsgerichtshofs rechtsfehlerhaft seien. Er erklärte außerdem, dass die Position des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs von einer unbefugten Person ausgeübt werde.

In einem Dokument vom 25. Juli schrieb Julia Przyłębska, dass sie die Veröffentlichung der Entscheidungen auf der Website des Verfassungsgerichts „angesichts der willkürlichen Abweichung des Vorsitzenden des Zentrums für Regierungsgesetzgebung von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs“ angeordnet habe Gericht veröffentlicht sofort“. Gericht in dem offiziellen Gremium, in dem der normative Akt verkündet wurde (Gesetzblatt und polnischer Monitor)“.

Dabei handelt es sich um Entscheidungen mit den Aktenzeichen: SK 123/20, SK 59/21, U 1/24 (betreffend Änderungen der Gerichtsordnung im Zusammenhang mit der Ernennung von Richtern durch die Neo-KRS), K 27/23 (betreffend den Antrag). der „Anti-Covid“-Bestimmungen zur Vorbereitung der Fernwahlen im Jahr 2020), U 5/24 (bezüglich des Sejm-Beschlusses 2024 zum Verfassungsgericht), SK 140/20, SK 22/21 und K 7/24 (betrifft die Annahme zweier Entscheidungen des Sejm ohne Beteiligung der rechtskräftig verurteilten Maciej Wąsik und Mariusz Kamiński).

Przyłębska: ein Versuch einer nicht-juristischen Aktion

Am Samstag äußerte sie sich bei Radio Maryja zu ihrer Entscheidung. – Diese Entscheidung habe ich nach wiederholter Korrespondenz mit der Vorsitzenden des Zentrums für Regierungsgesetzgebung (Joanna Knapińska – Hrsg.) getroffen. Dies sei ein Versuch eines eher ungesetzlichen Vorgehens des Verfassungsgerichts in einer so äußerst schwierigen Praxis, für die es keine rechtliche Rechtfertigung gebe, sagte Julia Przyłębska.

Julia Przyłębska Pawel Supernak/PAP

Ihrer Meinung nach ist die aktuelle Situation „bizarr und das Gesetz anarchisch“. – Der Premierminister könnte eingreifen (…). Ein solches Vorgehen stellt einen wiederholten Verstoß der Exekutive gegen die Verfassung in verschiedener Hinsicht dar. Die Verfassung besagt, dass Gerichte und Tribunale eine gesonderte Behörde sind. Es sei verfassungswidrig, sich in ihre Aktivitäten einzumischen, sagte sie.

Przyłębska erwägt, eine „Erklärung dieser Situation“ in zwei Sprachversionen zu verfassen: Polnisch und Englisch.

Das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs „wird von einer unbefugten Person ausgeübt“

RCL veröffentlicht keine Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Sejm-Beschluss vom 6. März über die Beseitigung der Folgen der Verfassungskrise 2015–2023 im Rahmen der Tätigkeit des Verfassungsgerichts.

Weiterlesen: Beschlussfassung über Änderungen am Verfassungsgerichtshof. Die Abgeordneten unterstützten die Forderung nach nicht recherchierten Richtern

Der Sejm entschied daraufhin, dass Mariusz Muszyński, Justyn Piskorski und Jarosław Wyrembak keine Richter des Verfassungsgerichtshofs sind und dass zahlreiche Urteile des Verfassungsgerichtshofs rechtsfehlerhaft seien. Er erklärte außerdem, dass die Position des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs von einer unbefugten Person ausgeübt werde. Begründet wurde, dass die Wahl von Julia Przyłębska ohne Einholung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschlusses der Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts erfolgte.

Julia Przyłębska Radek Pietruszka/PAP

„Es ist unbestreitbar, dass öffentliche Behörden zur Einhaltung der Verfassung verpflichtet sind, insbesondere des Grundsatzes der Legalität, der sich aus Artikel 7 der Verfassung ergibt, wonach öffentliche Behörden auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen des Gesetzes handeln.“ Die Republik Polen ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der Tätigkeit einer Behörde öffentliche Entscheidungen des Verfassungsgerichts, die rechtswidrig ergangen sind, von dieser Behörde als Verstoß gegen den Grundsatz der Legalität angesehen werden können. Lösung.

Laut Julia Przyłębska ist dieser Beschluss „völlig rechtswidrig“.

Urteile des Verfassungsgerichts wurden während der PiS-Ära nicht veröffentlicht

Im Jahr 2016 setzte die damalige Ministerpräsidentin Beata Szydło die Veröffentlichung von drei Urteilen des Verfassungsgerichts vom März, August und November desselben Jahres aus. Es geschah während der Umsetzung von Änderungen im Rechtssystem durch Law and Justice, zu denen auch die Übernahme der Kontrolle über das Verfassungsgericht gehörte. In den vor der Veröffentlichung zurückgehaltenen Urteilen des Verfassungsgerichtshofs wurde unter anderem die Verfassungswidrigkeit der Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom Dezember 2015 und die teilweise Verfassungswidrigkeit des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom Juli 2016 festgestellt.

Lesen Sie auch: Vom Sejm verabschiedete Gesetze über das Verfassungsgericht

Die Urteile wurden Mitte 2018 veröffentlicht und sollten die Beziehungen Polens zur Europäischen Kommission verbessern, die von der polnischen Regierung die Achtung der Rechtsstaatlichkeit verlangt. Bereits bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen wurde auf Gesetze verwiesen, die nicht mehr in Kraft seien, da die PiS nun die Regelungen geändert habe.

Hauptfotoquelle: Pawel Supernak/PAP

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein