Aktualisiert am 17. Juli 2020, 10:01 Uhr
Der staatliche Zugang zu personenbezogenen Daten von Mobiltelefon- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung ist ein langer Weg.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrere Regelungen zu sogenannten Inventardaten für verfassungswidrig, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag bekannt gab.
Das Gericht entschied, dass die Ansprüche die Rechte von Telefon- und Internetbesitzern in ihrem Grundrecht auf Selbstbestimmung von Informationen verletzen. Durch Vorschriften können Sicherheitsbehörden Informationen über ihre Kunden von Telekommunikationsunternehmen erhalten.
Das Telekommunikationsgesetz und die einschlägigen Bestimmungen anderer Gesetze sollten nun spätestens Ende 2021 überprüft werden. Solange die angefochtenen Regeln in Kraft bleiben. Die Richter des Ersten Senats setzen jedoch Maßstäbe für ihre Anwendung.
So verwenden die Behörden die Informationen
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden haben die Informationen bisher verwendet, um Verbrechen zu untersuchen oder Terroranschläge zu verhindern. In einigen Fällen wird die Abfrage zentral und automatisch über die Federal Grid Agency geleitet. Die Ermittler suchen zusätzliche Informationen individuell bei Telefongesellschaften und Anbietern, aber auch bei Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hotels.
Das Verfassungsgericht bestätigte die Praxis im Jahr 2012 weitgehend. Angesichts der wachsenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel „verlassen sich die Behörden auf die einfachste Möglichkeit, Telekommunikationsnummern einzeln zu vergeben“, urteilten die damaligen Richter. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes haben jedoch in mancher Hinsicht einen langen Weg zurückgelegt und mussten verbessert werden.
Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz die Anforderungen immer noch nicht erfüllt. Die Richter bestätigen, dass Informationen zu Inventaraufzeichnungen generell zulässig sind. Voraussetzung muss jedoch das Bestehen eines bestimmten Risikos oder der anfängliche Verdacht auf eine Straftat sein. IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung liefern, genießen besonderen Schutz.
Grund für die neue Entscheidung waren zwei Rechtsmittel. Eine der Klagen wurde von mehr als 6.000 Menschen unterstützt. Es wurde 2013 von dem heutigen europäischen Piratenpolitiker Patrick Breyer und seiner ehemaligen Parteikollegin Katharina Nocun eingeführt.
(Dpa / richtig)
Und dpa